Insolvenzverfahren

Hallo,

angenommen man erstellt ein Vergleichsangebot und alle bis auf einen Gläubiger sagen zu.

Könnte man theoretischerweise alle Gläubiger mit der Vergleichssumme bezahlen und den anderen Gläubiger die geschuldete Summe?

Gruß

Hallo,

angenommen man erstellt ein Vergleichsangebot und alle bis auf
einen Gläubiger sagen zu.

Könnte man theoretischerweise alle Gläubiger mit der
Vergleichssumme bezahlen und den anderen Gläubiger die
geschuldete Summe?

Nein, das wäre Gläubigerbevorzugung, die nicht erlaubt ist!

Hat ein Plan mehr als die Hälfte der (vom Schuldner) benannten Gläubiger zugestimmt ( bzw. geschwiegen ) und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Ansprüche, dann ersetzt in der Regel das Insolvenzgericht durch einen Beschluss die Zustimmung des einen, widerspenstigen Gläubiger, wenn dies vom Schuldner beantragt wird.