Hallo,
für eine Website wurde ein umfangreicher Text recherchiert und geschrieben. Nun findet sich dieser Text wortwörtlich in einem PDF auf einer fremden Seite wieder. Ohne Genehmigung, Quellenangabe oder Hinweis auf den Autor.
Wie kann der Urheber vorgehen? Sollte von Vornherein ein RA eingeschaltet werden oder reicht erst einmal ein „böser Brief“ des Urhebers an den Plagiator? Kann eine Forderung aus dem Plagiat hergeleitet werden? Unterlassung, Schadensersatz?
Gruß
Eckard
Hallo!
Sollte von Vornherein ein RA
eingeschaltet werden oder reicht erst einmal ein „böser Brief“
des Urhebers an den Plagiator?
Wieso ein „böser Brief“?
Meistens reicht ein ganz freundliches Schreiben, in dem man sich für das Interesse am Text bedankt und auf die beigefügte Honorarrechnung verweist …
Hier habe ich das schon mal geschildert:
/t/was-unternimmt-man-gegen-urheberrechtsverletzung/…
Gruß,
Max
Danke, Denken,
hab ich so gemacht und einen sch…freundlichen Brief mit Kostennote geschrieben - mal abwarten 
Gruß
Eckard
Hallo Eckard,
hab ich so gemacht und einen sch…freundlichen Brief mit
Kostennote geschrieben - mal abwarten 
Lass mal in ein paar Wochen wissen, wie sich diese Geschichte weiterentwickelt haben könnte…
Gruß
Elke
(Daumen drücken? oder lieber „Damen drücken“?)