Besuchsrecht von der Geburt an vorhanden?

Guten Tag, mal angenommen

Sie und Er haben am 10.8. einen gemeinsamen Sohn bekommen. Sie sind nicht zusammen und Sie hat das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn und wohnt mit ihm ca. 300km vom Kindsvater entfernt der dort studiert.

Die beiden haben einen sehr schlechtes Verhältnis zu einander seitdem sie ihm sagte das sie schwanger sei. er wollte sie auch dazu drängen das Kind abzutreiben.

Nun haben sich die beiden so sehr gestritten das sie ihm den gemeinsamen Sohn vorenthalten will.
(Er hat sie immer wieder sehr beleidigt, Sie ist nach den Streits total fertig und das geht aufs Kind über und der kleine merkt es.)

Jetzt ist meine Frage hat der Vater von Geburt an das Besuchs- und Umgangsrecht oder muss er sich das erst einklagen?
was sind vorraussetzungen dafür, dem Vater das Umgangs und Besuchsrecht entziehen zu lassen.

und was ist wenn er das besuchsrecht hat besteht dann auch eine besuchspflicht für den Vater?? und was ist wenn er das Besuchsrecht hat aber sie ihm trotzdem das Kind vorenthält?

Mfg Tara

Guten Tag, mal angenommen

Sie und Er haben am 10.8. einen gemeinsamen Sohn bekommen. Sie
sind nicht zusammen und Sie hat das alleinige Sorgerecht für
ihren Sohn und wohnt mit ihm ca. 300km vom Kindsvater entfernt
der dort studiert.

Die beiden haben einen sehr schlechtes Verhältnis zu einander
seitdem sie ihm sagte das sie schwanger sei. er wollte sie
auch dazu drängen das Kind abzutreiben.

Nun haben sich die beiden so sehr gestritten das sie ihm den
gemeinsamen Sohn vorenthalten will.

Das ist total kindisch!! Ihm über das Kind weh zu tun, sowas geht auf Kosten des Kindes. Eine Mutter, der das Kind wichtig ist, tut sowas nicht!!

(Er hat sie immer wieder sehr beleidigt, Sie ist nach den
Streits total fertig und das geht aufs Kind über und der
kleine merkt es.)

Warum ist es so schwer sich vernünftig zu verhalten. Ein Kind braucht BEIDE Elternteile. Ich lebe auch getrennt vom Kindesvater, der mich mehrfach betrogen hat. Aber ich hätte ihm nie das Kind weg genommen, weil ich somit dem Kind auch den Vater nehme.

Jetzt ist meine Frage hat der Vater von Geburt an das Besuchs-
und Umgangsrecht oder muss er sich das erst einklagen?
was sind vorraussetzungen dafür, dem Vater das Umgangs und
Besuchsrecht entziehen zu lassen.

Jeder hat das Recht sein Kind zu sehen!! Warum muss man da immer gleich nach dem Gesetzt schreien?

und was ist wenn er das besuchsrecht hat besteht dann auch
eine besuchspflicht für den Vater?? und was ist wenn er das
Besuchsrecht hat aber sie ihm trotzdem das Kind vorenthält?

Dann wird sie dazu gezwungen, dass er das Kind sehen darf. Und das ist auch gut so. Ich empfehle mal das Buch „Jungs- wie sie glücklich heranwachsen“ zu lesen.

Ein Kinder brauchen BEIDE Elternteile. Egal ob diese getrennt leben, oder ein Paar sind. Wichtig ist, dass sie Kontakt zu Beiden haben können.
Also vertragt euch!!!

Mfg Tara

Wenn die Eltern sich nicht verstehen ist es im Sinne der ganzen Familie und ganz besonders im Sinne des Kindes das Kind alleine oder mit einem Neuen Partner ohne Kontakt zu Erzeuger großzuziehen.

Allerdings konsequenter Weise dann auch ohne dessen finanzieller Unterstützung. Da muss Vater oder Mutter dann eben auch klar kommen.
Am besten also Vater unbekannt in der Geburtsurkunde angeben und alleine Erziehen.
Ansonsten hat der Vater nicht nur ein Besuchsrecht, sondern wenn er will auch gute Chanzen auf das Kind, nur weil im Moment das Sorgerecht bei der Mutter liegt heißt das gar nix, guter Anwalt und schon ist der Kleine beim Vater, dessen Chanzen stehn gut.
Der Eindruck das die Kinder immer bei der Mutter bleiben wird nur dadurch erweckt, das die meisten Vater die Kinder gar nicht wollen, wenn ein Vater ernsthaft um sein Kind käpft und von Anfang an sagt er will es und einen guten Anwalt hat hat er statistisch sogar einer höhere Chance das Kind zu bekommen als die Mutter.

Wenn die Eltern sich nicht verstehen ist es im Sinne der
ganzen Familie und ganz besonders im Sinne des Kindes das Kind
alleine oder mit einem Neuen Partner ohne Kontakt zu Erzeuger
großzuziehen.

Bullshit! Es ist ganz und gar nicht im Sinne des Kindes!

Der Eindruck das die Kinder immer bei der Mutter bleiben wird
nur dadurch erweckt, das die meisten Vater die Kinder gar
nicht wollen,

Das ist ja interessant…

wenn ein Vater ernsthaft um sein Kind käpft und
von Anfang an sagt er will es und einen guten Anwalt hat hat
er statistisch sogar einer höhere Chance das Kind zu bekommen
als die Mutter.

Für diese Behauptung hast Du doch sicher belegende Zahlen, oder?

Selten so einen Blödsinn gelesen…

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