Guten Tag, mal angenommen
Sie und Er haben am 10.8. einen gemeinsamen Sohn bekommen. Sie sind nicht zusammen und Sie hat das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn und wohnt mit ihm ca. 300km vom Kindsvater entfernt der dort studiert.
Die beiden haben einen sehr schlechtes Verhältnis zu einander seitdem sie ihm sagte das sie schwanger sei. er wollte sie auch dazu drängen das Kind abzutreiben.
Nun haben sich die beiden so sehr gestritten das sie ihm den gemeinsamen Sohn vorenthalten will.
(Er hat sie immer wieder sehr beleidigt, Sie ist nach den Streits total fertig und das geht aufs Kind über und der kleine merkt es.)
Jetzt ist meine Frage hat der Vater von Geburt an das Besuchs- und Umgangsrecht oder muss er sich das erst einklagen?
was sind vorraussetzungen dafür, dem Vater das Umgangs und Besuchsrecht entziehen zu lassen.
und was ist wenn er das besuchsrecht hat besteht dann auch eine besuchspflicht für den Vater?? und was ist wenn er das Besuchsrecht hat aber sie ihm trotzdem das Kind vorenthält?
Mfg Tara