Vereinsvorstand kündigt Schrebergartenpächter

Hallo ihr lieben,
es soll ein kleingartenpächter nun gekündigt werden, weil er angeblich 2 x 3 pflichtstunden nicht gemacht haben soll und nun auch keine 60 euro strafgeld bezahlen will! (pächter hat zeugen und der vorstand will das gegenteil bezeugen!)
der pächter wird seit jahren vom vorstand gemoppt und im schaukasten vorgeführt. titulierungen wie „querulant“ werden ihm nachgesagt - dies beweisen heimliche tonaufnahmen der letzten vorstandsitzung zur anhörung des schuldners. die sitzung bestand nicht aus den vorgeschriebenen erweiterten vorstand, sondern nur aus den verbündetenkreis, die ihn los werden wollen.
frage: was kann er tun, damit er (vater von 5 kindern) den garten nicht verliert! … außer mal wieder blöd zu zahlen (wie jahre zuvor!).
ich freue mich über fachliche antworten!
mfg

  1. Warum hat er denn nicht seine Pflichtstunden erledigt?

Um sowas zu prüfen müsste man auch die Statuten des Vereins kennen, da dort sicherlich solche Fälle behandelt werden.

Zunächst prüfen sollte er, ob die Satzung

  1. die Leistung von Arbeitsstunden und
  2. die Abgeltung nicht geleisteter „Pflicht-Arbeitsstunden“ durch Geld
    überhaupt vorsieht.
    Angenommen, dem ist so, muss er in der Satzung nachsehen, ob er aus den im Posting vorgetragenen Gründen aus dem Verein „ausgeschlossen“ werden kann und wie dies zu erfolgen hat.
    Ist alles satzungsgemäß „gelaufen“, kann er wohl nichts machen.
    Ist nicht alles satzungsgemäß gelaufen, kann er versuchen, ob eine Klage gegen den Ausschluss beim Amtsgericht, bei dem der Verein eingetragen ist, ihm zum Verbleib im Verein verhilft. Dazu sollte er unbedingt einen Anwalt um Rat fragen und die gültige Satzung zum Beratungsgespräch mitnehmen.

… er hat ja seine pflichtstunden erledigt! aber da man ihn loswerden möchte ( weil er ein anders denkender mensch ist ) versucht der 1.vorsitzende und seine gehilfen, das gegenteil zu schwören.
in der satzung steht drin, dass bei kostenrückstand eine kündigung erfolgt!!!
lg