Hallo,
wie sieht es denn mit Widerspruch und Klageverfahren im Verwaltungsvefahren in Österreich aus. In Deutschland gibt es sowohl das Widerspruchs-, als auch das Klageverfahren. Gibt es dies auch in Österreich? Wo sind da die gesetzlichen Grundalgen verankert und wie läuft diese Verfahren dort ab? Sollte es diese Verfahren so nicht geben, gibt es dann entsprechende Alternativen?
Danke, Claudia
Hallo,
die Begriffe des Widerspruchsverfahrens und des Klageverfahrens sind dem österreichischen Verwaltungsverfahrensrecht fremd.
In den bundes- und landesgesetzlichen Verwaltungsverfahrensgesetzen (für das Bundesrecht z.B. EGVG, AVG, VStG, VVG, AgrVG, DVG, BAO) gibt es verschiedene Rechtsbehelfe gegen Bescheide (Berufung, Beschwerde, Vorstellung, Einspruch) und die unterschiedlichsten Instanzenzüge, die aber nie die Sphäre der Verwaltung (hier: als Gegenstück zur Gerichtsbarkeit) verlassen. Verschiedene Rechtsmittelinstanzen (z.B. UVS, UFS, Bundesvergabeamt) weisen zwar Elemente der Gerichtsbarkeit auf, sind aber Teile der Verwaltung.
Ein Rechtszug an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Verfassungs-, Verwaltungsgerichtshof) findet erst nach Ausschöpfung des administrativen Instanzenzuges statt. Der VwGH, der den Großteil solcher Beschwerden abzuarbeiten hat, ist grundsätzlich ein Kassationsgerichtshof, d.h. er trifft keine Sachentscheidung, sondern bestätigt die angefochtenen Rechtsakte oder hebt sie auf.
Grüße, Peter
Danke für deine Antwort.
Da das österreichische Verwaltungsverfahrensrecht weder das Widerspruchsverfahren bzw. des Klageverfahren kennt, gibt es in Österreich entsprechende Verfahren?
Welche der Rechtsbehelfe (Berufung, Beschwerde, Vorstellung, Einspruch) kommt im österreichischen Verwaltungsverfahren am häufigsten vor? Woher bekomm die entsprechenden Zahlen?
Danke,
Claudia
Hallo Claudia!
Da das österreichische Verwaltungsverfahrensrecht weder das
Widerspruchsverfahren bzw. des Klageverfahren kennt, gibt es
in Österreich entsprechende Verfahren?
Dazu müsste ich wissen, was du unter einem „entsprechenden Verfahren“ meinst und worauf es dir ganz genau ankommt. Eine generelle Vergleichung der Rechtsbehelfe würde hier bei weitem den Rahmen sprengen, vor allem wenn man zuerst die nicht unkomplizierten österreichischen Verwaltungsverfahrensvorschriften erklären muss.
Welche der Rechtsbehelfe (Berufung, Beschwerde, Vorstellung,
Einspruch) kommt im österreichischen Verwaltungsverfahren am
häufigsten vor?
Aus verschiedensten Gründen die Berufung (das vermute ich einmal ganz stark).
Woher bekomm die entsprechenden Zahlen?
Nirgendwoher, weil es keinen Sinn macht, Rechtsmittel nach diesem Kriterium zu zählen.
Danke
Gerne.
Claudia
Peter
Hallo Peter,
im deutschen Rechtssystem versteht man unter Widerspruch folgendes:
Durch die Einlegung des Widerspruchs durch den Betroffenen wird die zuständige Behörde (die den Verwaltungsakt erlassende Behörde bzw. übergeordnete Widerspruchsbehörde) veranlasst die Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigket des Verwaltungsaktes zu überprüfen.
Das Widerspruchsverfahren ist ein Vorverfahren, welches nur bei der Behörde bleibt und nicht vor Gericht geht.
An den Widerspruch kann sich dann die verwaltungsrechtliche Klage anschließen. Der Kläger begehrt die Aufhebung bzw. Abänderung des Verwaltungsaktes. Das Verfahren findet vor dem Verwaltungsgericht statt.
Hoffentlich kannst du mir jetzt vielleicht sagen, welche entsprechenden Verfahren in Österreich existieren.
Vielen Dank!