Sozialrecht: Berufsunfähigkeit

Auch wenn ich nicht genau weiss, ob ich hier richtig bin:

Rein Interessehalber aus der Vorsorgeperspektive:

Was würde denn mit mir passieren, wenn ich heute aufgrund eines Unfalles nicht mehr arbeiten könnte? Welche Institution würde mich wie unterstützen?

Würde meine private BU-Versicherung angerechnet werden?

Vielen Dank für jegliche Info…

Zaphod

Hi,
dafür müßte zunächst geklärt werden, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder im privaten Bereich handelt.
Sodann mußt du erklären, ob du in der gesetzlichen Sozialversicherung bist oder privat oder garnicht versichert bist.
Wenn du einen Job als Angestellter oder Arbeiter machst, bist du in der gesetzlichen Unfallversicherung automatisch versichert. Das betrifft auch die Fahrten zur Arbeit und die Nachhausewege.
Zuständig hierfür sind die Berufsgenossenschaften.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) zu erhalten. Du müßtest mindestens 50% erwerbegemindert sein. Die klassische Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr.
Gruß,
Francesco

Hallo,

dafür müßte zunächst geklärt werden, ob es sich um einen
Arbeitsunfall oder im privaten Bereich handelt.

  • wie sieht es denn in beiden Fällen aus??

Sodann mußt du erklären, ob du in der gesetzlichen
Sozialversicherung bist oder privat oder garnicht versichert
bist.

-ich bin Angestellter, also gesetzlich versichert:Hi,

Wenn du einen Job als Angestellter oder Arbeiter machst, bist
du in der gesetzlichen Unfallversicherung automatisch
versichert. Das betrifft auch die Fahrten zur Arbeit und die
Nachhausewege.
Zuständig hierfür sind die Berufsgenossenschaften.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) zu erhalten. Du müßtest
mindestens 50% erwerbegemindert sein. Die klassische
Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr.

Was heisst das dann? Ich falle die Treppe runter, privat, und wer zahlt dann wieviel?

Ich falle geschäftlich, wer zahlt dann wieviel?
Ein Prozentsatz meines Einkommens oder pauschal?

Gruß,
Francesco

Was heisst das dann? Ich falle die Treppe runter, privat, und
wer zahlt dann wieviel?

Wenn dann jemand zahlen soll, musst du eine private Unfallversicherung abschließen. Wieviel die dann im Falle des Falles zahlt, hängt ganz vom Vertrag ab.

Gruß,
Delia

Echt?
Ich bekomme keine - wie auch immer geartete- Rente aus den Millionen, die ich in sämtliche Sozialversicherungen eingezahlt habe?

Zaph *derdasnichtglaubenkann*

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Hi, du hast keine Ahnung, was der Begriff erwerbsgemindert heißt.
und was die gesetzliche Berufsunfähigkeit, die im Rahmen des Vertrauensschutzes noch besteht, auch nicht, also wird nicht so mit Befriffen um dich, die nicht stimmen.

Hi, dann bist du der klassische Sozialfall, weil die gesetzlichen vom Betrag her sehr niedrig angesetzt sind.
Tschüß

Echt?
Ich bekomme keine - wie auch immer geartete- Rente aus den
Millionen, die ich in sämtliche Sozialversicherungen
eingezahlt habe?

Wenn du einen „privaten“ Unfall hast, eben nicht. Jede Versicherung ist auf ganz bestimmte Leistungen zugeschnitten.
Z.B. zahlt ja auch deine Autohaftpflichtversicherungen nicht für andere Schäden, wenn du jemandem die Brille beschädigst oder so, sondern dafür brauchst du eine Privathaftpflichtvers.
Beatrix
http://www.trixi.de

Hallo,

eine komplizierte Materie, aber ich will es mal versuchen:
Also, aufgrund eines Unfalles wirst Du erwerbsunfähig, d.h.
Du kannst nicht mehr arbeiten.
Nehmen wir an es war kein Arbeitsunfall !!
In diesem Falle zahlt Dir, so Du eine hast, deine private
Unfallversicherung den im Vertrag genannten Betrag
bei Invalidität als Einmalzahlung oder als mtl. Rente.
Die Höhe ist wie gesagt vom Vertrag abhängig.
Wenn Du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
erfüllt hast, besteht bei festgestellter Erwerbsunfähig-
keit Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger (BfA)
ein Anspruch Erwerbsunfähigkeitsrente, deren Höhe Du bereits
heute schon auf Antrag von der BFA errechnen lassen kannst.
Unterschreiten Deine Einkünfte in einem solchen Falle
das „Existenzminimum“ besteht Anspruch auf Leistungen der
Sozialhilfe.
Hattest Du einen Arbeitsunfall, dann kann es sein, dass
Dir die Berufsgenossenschaft deines Arbeitgebers eine
Unfallrente zahlt (Über die Höhe kann ich leider nichts
sagen) - dieser Fall schliesst aber nicht automatisch aus,
dass Du nicht auch eine Rente von der BfA bekommst.
Was Deine private Unfallversicherung betrifft, kommt es auf
den Vertrag an - u.U. ist dort der Arbeitsunfall ausgeschlossen.

Gruss

Günter

Hiho.
Ich wusste, das man hier intelligente Antworten bekommen kann!
Danke!
Das gibt mir einen Überblick!

Gruss

Zaph

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