Hallo,
angenommen Karl Mustermann hat einen Kredit aufgenommen (21,000,- €), bevor er mit Karla Mustermann geheiratet hat. Für diesen ist ja Karla nicht verantwortlich, weil vor der Ehe. Nun haben beide nochmal einen kleinen Kredit aufgenommen wo beide als Kreditnehmer eingetragen sind. Karl hat aber noch mehr schulden (viele kleine Sachen ca 1500,- €) und möchte in die Privatinsolvenz. Dies würde er jedoch gerne machen ohne seine Frau mit in die Insolvenz zu ziehen, da sie was Liqidität angeht, eine strahlend weisse Weste hat.
Nun kam eines Tages Hans Wurst, und hat ihnen den Rat gegeben, Gütertrennung durchzuführen. Der Kredit von Karl wurde gekündigt, infolge wurde auch der Kredit gekündigt, für den beide haften. Nun hat Karla mit Karl zusammen und mit einem Anwalt erwirkt, dass der Kredit, den beide haben, nicht gekündigt wird, weil der kleinere Bedient wird.
Kann Karl jetzt den Kredit an sie abtreten, infolge einer Gütertrennung? Was müsste man bei sowas beachten? Ist das möglich, dass der eine Kredit regulär weiterbezahlt wird, und der andere in die Insolvenz reingeht? Karl fragt sich, ob jemand bei so einer Sachlage ggf. weiterhelfen könnte.