Gütertrennung nach Kündigung vom Kredit vor Ehe?

Hallo,

angenommen Karl Mustermann hat einen Kredit aufgenommen (21,000,- €), bevor er mit Karla Mustermann geheiratet hat. Für diesen ist ja Karla nicht verantwortlich, weil vor der Ehe. Nun haben beide nochmal einen kleinen Kredit aufgenommen wo beide als Kreditnehmer eingetragen sind. Karl hat aber noch mehr schulden (viele kleine Sachen ca 1500,- €) und möchte in die Privatinsolvenz. Dies würde er jedoch gerne machen ohne seine Frau mit in die Insolvenz zu ziehen, da sie was Liqidität angeht, eine strahlend weisse Weste hat.

Nun kam eines Tages Hans Wurst, und hat ihnen den Rat gegeben, Gütertrennung durchzuführen. Der Kredit von Karl wurde gekündigt, infolge wurde auch der Kredit gekündigt, für den beide haften. Nun hat Karla mit Karl zusammen und mit einem Anwalt erwirkt, dass der Kredit, den beide haben, nicht gekündigt wird, weil der kleinere Bedient wird.

Kann Karl jetzt den Kredit an sie abtreten, infolge einer Gütertrennung? Was müsste man bei sowas beachten? Ist das möglich, dass der eine Kredit regulär weiterbezahlt wird, und der andere in die Insolvenz reingeht? Karl fragt sich, ob jemand bei so einer Sachlage ggf. weiterhelfen könnte.

angenommen Karl Mustermann hat einen Kredit aufgenommen
(21,000,- €), bevor er mit Karla Mustermann geheiratet hat.
Für diesen ist ja Karla nicht verantwortlich, weil vor der
Ehe.

Das hat damit nichts zu tun, auch wenn ein Kredit während der Ehe aufgenommen wird, ist nur dar Darlehensnehmer für diesen verantwortlich.

Kann Karl jetzt den Kredit an sie abtreten

Nein, nur Ansprüche (also auch Forderungen), nicht aber Verbindlichkeiten können abgetreten werden.

infolge einer
Gütertrennung?

Das hat damit sowieso nichts zu tun. Ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung ist im Verhältnis zu den Gläubigern völlig egal.

Was müsste man bei sowas beachten?

Dass nur mit Zustimmung des Gläubigers einer der Schuldner aus der Schuld entlassen werden kann.

Levay