Krankengeldberechnung?

Hallo,

wie wird das Krankengeld berechnet?
Ein Einkommen von 1240€ Brutto.
1040€ Normalbrutto.
200€ Nachtzuschlag.

Es ergab einen Betrag von 630€ des Krankengeldes.
Wird das mit der Nachtarbeit gar nicht berechnet?

Gruß

Hallo energie.

Dein Arbeitgeber hat die Bescheinigung für die Entgeltersatzleitung an Deine zuständige Krankenkasse auszufüllen;
darin wird Dein Bruttoentgelt, sowie Dein Nettoentgelt der letzten drei Monate bescheinigt, weiterhin steuerfreie Zuschläge, wie z. B. Dein Nachtzuschlag. Sofern Du Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- u. Weihnachtsgeld erhältst, muß auch dieses bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Die Krankenkasse zahlt wahlweise 60% Deines Bruttoentgeltes oder 90% Deines Nettoentgeltes. Die für die Krankasse günstigere Zahlweise ist obliegt der Krankenkasse.

Beispiel: Bruttoentgelt August - Oktober € 3720,- / 92 (Kalendertage der letzten drei Monate) = € 40,43

Analog berechnest Du den Nettosatz, wenn Du Dein Nettogehalt zu Grunde legst.

Der Satz von € € 40,43 wird mit den TAgen des Zeitraumes multipliziert.

Sofern Du Weihnachts-und/oder Urlaubsgeld erhalten hast, addierst Du die Summe und teilst diese durch 365 TAge. Der daraus resultierende Betrag wird dem Bruttoentgelt hinzugerechnet (pro Tag der Entgeltersatzleistung.) Bitte beachte bei der Nettoermittlung, dass Du hier die Nettoeinmalzahlung zu Grunde legst.

Alternativ sind die jeweiligen Ansprechpartner bei den Krankenkassen sehr zuvorkommend und würden Dir die Berechnungsmethode bei einem Anruf sicher auch telefonisch erläutern.

Viele Grüße
Melanie

Hallo,

Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des Regelent­gelts. Es darf jedoch bei Arbeit­nehmern 90 v.H. des entgan­genen Netto­ar­beits­ent­gelts nicht übersteigen.

Das der Kranken­geld­be­rechnung zu Grunde liegende tägliche Brutto­ar­beits­entgelt (Regelentgelt) ist um 1/360 der in den letzten 12 Kalen­der­mo­naten vor Eintritt der AU beitrags­pflichtig gewesenen Einmal­zah­lungen zu erhöhen.

Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des so ermit­telten kumulierten kalen­der­täg­lichen Regelent­geltes. Zugleich darf das Krankengeld jedoch 90 v. H. des ebenfalls kumulierten Netto­ar­beits­ent­geltes nicht übersteigen. Zur Ermittlung des kumulierten Netto­ent­geltes ist das im Bemes­sungs­zeitraum erzielte laufende tägliche Netto­ar­beits­entgelt ebenfalls um 1/360 der in den letzten 12 Monaten beitrags­pflichtig gewesenen Einmal­zah­lungen in dem Verhältnis zu erhöhen, das dem Verhältnis zwischen dem täglichen Brutto- und Netto­entgelt entspricht.

Damit durch die Berechnung der laufenden Lohner­satz­leistung die wirtschaft­liche Situation des Versi­cherten nicht verzerrt oder dieser gar besser gestellt wird, als er ohne Arbeits­un­fä­higkeit stünde, darf das so erhöhte Krankengeld insgesamt den Betrag des täglichen Netto­ar­beits­ent­gelts (ohne Einmal­zah­lungen) nicht überschreiten.

Gruß

Czauderna

Hallo,

Die Krankenkasse zahlt wahlweise 60% Deines Bruttoentgeltes
oder 90% Deines Nettoentgeltes. Die für die Krankasse
günstigere Zahlweise ist obliegt der Krankenkasse.

woher hast Du diese Kenntnis - ich lerne immer gerne dazu.

Gruß

Czauderna