Hallo, für euch wahrscheinlich keine Fachfrage, für mich dagegen schon…
Folgende Situation:
A hat bereits seit Monaten Ärger mit dem im gleichen Haus wohnenden Hausmeister B, ständiges Drohen mit der Hausordnung, keine Annahme von Paketen, Androhen, dass B dafür sorgt, dass A seine Wohnung verliert, lauter Kleinkriegzeug, dass man sonst nur in schlechten Boulevard Dokumentationen sieht. A hat sich nichts zuschulden kommen lassen, B hat auch bereits eine Abmahnung wegen seines Verhaltens erhalten.
Jetzt eskaliert die Situation, Hausmeister B bedroht A, sagt ihm, er solle gut aufpassen, er solle in diesem Haus gut aufpassen. Kurze Zeit beschimpft Hausmeister B den Mieter A mehrfach als Bastard, erhebt den Arm mit geballter Faust und geht wild schimpfend auf A los. Nachbarin C, die zufällig (oder Gott sei Dank!) anwesend ist, greift Hausmeister B in den Arm, beschwichtigt ihn und verhindert so einen Angriff.
Was kann A jetzt tun? A ist einerseits geschockt aufgrund des Übergriffs und möchte andererseits dem Ganzen ein Ende setzen. Hat eine Anzeige gegen Hausmeister B eine Chance? Wegen was könnte A denn B anzeigen, gibt es den Strafbestand der Bedrohung, ist das Geschehene eine versuchte Körperverletzung?
Die Situation mag sich nicht so dramatisch anhören, aber die Freundin von A mag mittlerweile nicht mehr alleine in den Keller gehen und auch A hat aufgrund des Gewaltpotentials von Hausmeister B ein mulmiges Gefühl.
eine Anzeige könnte man erstatten, die aber meines Erachtens nach ziemlich sinnlos wäre, denn ich sehe so schnell keine Straftat. Die erhobene Faust schüttelnd kann einiges bedeuten, ob der B tatsächlich einen körperlichen Angriff starten will ist aber fraglich. Eine Bedrohung erfordert die Androhung eines Verbrechens, auch das sehe ich nicht. Evtl… aber auch nur ganz entfernt, könnte man an Nötigung denken (B will dafür sorgen, dass A seine Wohnung verliert), aber hier müssten die Umstände erst einmal klar sein.
Nein, strafrechtlich ist da so schnell nichts zu machen.
Aber A hat doch jetzt die Zeugin C und sollte sich an den Arbeitgeber des B wenden und sich über den Vorfall beschweren und Kosequenzen verlangen. Das dürfte erfolgversprechender sein.
Danke für die prompte Antwort. Wegen der Wohnungsdrohung hat B bereits eine Abmahnung erhalten, aktuell möchte A den dauernden Querelen ein Ende setzen.
Dazu kommt, dass B mit dem erhobenen Arm und der geballten Faust auf A zukam, die Absicht zu schlagen war nicht zu übersehen. Ohne das Eingreifen der Nachbarin hätte Hausmeister B zugeschlagen.
Ist das eine versuchte Körperverletzung, gibt es diesen Straftatbestand überhaupt und was ist mit der mehrfachen Titulierung als Bastard?
nun, die versuchte KV ist strafbewehrt.
„Bastard“ wäre eine Beleidigung.
Man könnte beides anzeigen, ob allerdings die versuchte KV durchgeht, wage ich zu bezweifeln. Eine erhobene Faust kann auch anderes bedeuten.
Die Familie A sollte umgehend die Mietzahlung einstellen und dies auch der Hausverwaltung so mitteilen. Wenn wegen eines Hausmeistern pro Monat X Euro verlorengehen, wird das wesentlich schneller für Klärung sorgen als nur eine „normale“ Beschwerde.
Die Familie A sollte umgehend die Mietzahlung einstellen und
dies auch der Hausverwaltung so mitteilen. Wenn wegen eines
Hausmeistern pro Monat X Euro verlorengehen, wird das
wesentlich schneller für Klärung sorgen als nur eine „normale“
Beschwerde.
Und Du nimmst Familie A dann auf nach der fristlosen Kündigung?
Auch wenn das Internet scheinbar anonym ist, sollte man schon etwas vorsichtig mit Ratschlägen sein, wenn man so gar keine Ahnung hat.