Guten Tag,
wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
folgender fiktiver fall:
Der Erblasser war in 2. Ehe verheiratet und hat ein minderjähriges kind aus dieser 2. Ehe. Er lebte aber seit 3 Jahren von seiner Ehefrau getrennt und die Ehefrau hatte in dieser Zeit nachweislich mehrere Beziehungen. Aus erster Ehe hat der Erblasser 2 volljährige Kinder. Es gibt kein Testament.
Wem steht was zu?
P.S.: Wenn es nötig ist kann ich den fall auch noch etwas detailierter bzw. komplizierter beschreiben…
Erbunwürdig wäre jemand, wenn er z.B. eine Straftat begangen hätte, sich gegenüber dem Erblasser despektierlich geäußert hätte (aber nicht bloß mal nebenbei einen dummen Hund geheißen hätte), ihn bedroht hätte.
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ass_erbrecht_…
Hi, lies das mal, dann kannste das mit d. Erbunwürdigkeit wahrscheinlich gleich vergessen!
Die Ehefrau erbt 1/2, die andere Hälfte teilen sich d. 3 Kinder = 16,666% pro Kind.
MfG ramses90
Die Ehefrau erbt 1/2, die andere Hälfte teilen sich d. 3
Kinder = 16,666% pro Kind.
Die Erbquote ist abhängig vom Güterstand.
Den Güterstand kennst Du nicht.
den Güterstand des TE NICHT kenne??
Und warum schreibst Du dem TE dann nicht welche Erbquote bei welchem Güterstand den Erben dann zusteht,hm?
ramses90
Ergo weißt Du auch nicht, ob halbe-halbe zutrifft.
den Güterstand des TE NICHT kenne??
Und warum schreibst Du dem TE dann nicht welche Erbquote bei
welchem Güterstand den Erben dann zusteht,hm?
ramses90
Hi,
sorry, aber diese Antwort ist einfach nur sinnfrei. Gudrun weiß den Güterstand nicht, weil er eben nicht angegeben ist. Du hast ja nicht mal dazugeschrieben für welchen Güterstand Deine Quotelung gilt.
Warum sollte Gudrun jetzt sämtliche Güterstände aufdröseln?
den Güterstand des TE NICHT kenne??
Und warum schreibst Du dem TE dann nicht welche Erbquote bei
welchem Güterstand den Erben dann zusteht,hm?
ramses90
Hi Tina,
sorry, aber diese Antwort ist einfach nur sinnfrei.
stimmt, vor allem wegen des Güterstandes des TE.
Du hast ja nicht mal dazugeschrieben für welchen Güterstand
Deine Quotelung gilt.
Wie denn auch? Ich glaube, er weiß bis jetzt nicht, was Güterstand ist.
Warum sollte Gudrun jetzt sämtliche Güterstände aufdröseln?
schon mal danke für eure hilfe und ich find’s lustig das ihr euch wegen meiner frage in die haare kriegt, aber könnte mir einer von euch bitte erklären was das jetzt alles genau heißt? bin auf dem gebiet laie. zum beispiel TE und güterstand, was heißt TE? und was ist der güterstand?
Erbunwürdig wäre jemand, wenn er z.B. eine Straftat begangen
hätte, sich gegenüber dem Erblasser despektierlich geäußert
hätte (aber nicht bloß mal nebenbei einen dummen Hund geheißen
hätte), ihn bedroht hätte.
sagen wir mal das es dafür das die 2. Ehefrau bei den verschiedensten gelegenheiten schlecht über den Erblasser in der Öffentlichkeit gesprochen hat dutzende Zeugen gibt. wäre das vor gericht oder so irgendwie nützlich?
heißt TE?
Mit TE ist wohl der Textersteller (also Du) gemeint.
und was ist der güterstand?
Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander.
Der gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Diese gilt immer dann, wenn kein Ehevertrag der etwas anderes festlegt, geschlossen wurde. Weitere Güterstände wären die Gütergemeinschaft, sowie die Gütertrennung.
Gütergemeinschaft und Gütertrennung müssen notariell beurkundet werden.