ein Rentner (70) hat sich von seiner Frau (68) getrennt und lebt nun bei einer Frau, die einer Berufstätigkeit nachgeht und dementsprechend verdient. Die beiden (70 und 68) beziehen zusammen eine Rente über 1.500 Euro, wobei sie 400 Euro einbringt.
Wegen Schuldgefühlen und um einen „gewissen Ausgleich“ zu schaffen, plant der Rentner nun, seiner Frau 1.100 Euro zu überlassen (also seine komplette Rente)und selbst nur 400 Euro für sich zu behalten. Diese würden allerdings nicht ausreichen, um für sich selbst noch etwas abzuzwacken, da in der neuen Beziehung entsprechende Fixkosten bestehen und eine Selbständigkeit des Mannes gewährleistet werden muss (hat auch mit Selbstwertgefühl zu tun).
Hat der Mann (Rentner mit 70) eine Möglichkeit, trotz seines Verzichtes auf Rente im Sinne der Ehefrau - auch nach Scheidung - Geld zu bekommen? Über wen? Wie viel? An wen kann oder soll er sich wenden? Und darf er darüber hinaus noch zusätzlich Geld verdienen?
Ich fürchte, ich verstehe die Frage nicht. Wenn der Rentner arbeiten geht, kann er selbstverständlich Geld bekommen. Oder zielt die Frage auf staatliche Grundsicherung ab? Wenn er zwei Drittel seiner Rente verschenkt? Wäre das denn gerecht?
Moin auch,
irgendwie passt hier so einiges nicht zusammen:
ein Rentner (70) hat sich von seiner Frau (68) getrennt und
lebt nun bei einer Frau, die einer Berufstätigkeit nachgeht
und dementsprechend verdient.
Soweit alles klar
Die beiden (70 und 68) beziehen
zusammen eine Rente über 1.500 Euro, wobei sie 400 Euro
einbringt.
Wie können sie beide eine Rente beziehen, wenn sie noch berufstätig ist?
Wegen Schuldgefühlen und um einen „gewissen Ausgleich“ zu
schaffen, plant der Rentner nun, seiner Frau 1.100 Euro zu
überlassen (also seine komplette Rente)und selbst nur 400 Euro
für sich zu behalten.
Sind also die 400 Euro der Frau ihre Rente oder ihr Einkommen?
iese würden allerdings nicht
ausreichen, um für sich selbst noch etwas abzuzwacken, da in
der neuen Beziehung entsprechende Fixkosten bestehen und eine
Selbständigkeit des Mannes gewährleistet werden muss (hat auch
mit Selbstwertgefühl zu tun).
Wieso ist er selbständig? Er ist doch Rentner.
Hat der Mann (Rentner mit 70) eine Möglichkeit, trotz seines
Verzichtes auf Rente im Sinne der Ehefrau - auch nach
Scheidung - Geld zu bekommen? Über wen? Wie viel? An wen kann
oder soll er sich wenden? Und darf er darüber hinaus noch
zusätzlich Geld verdienen?
Er kann das Geld an seine Ex-Frau verschenken aber wenn er das tut, warum sollte er dann von irgendjemandem zusätzlich Geld bekommen. Meinst du, er bekommt so was wie Hartz 4 obwohl er eine Rente von 1100€ hat?
bei einer Scheidung wird grundsätzlich ein Versorgungsausgleich gemacht (Ausnahmen bestätigen die Regel), es wird also ein Teil seiner Rente auf ihr Rentenkonto übertragen.
Evtl. hat die Exfrau auch Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
Zu Lasten der Allgemeinheit (Grundsicherung, Hartz IV) darf niemand Einkünfte verschenken.
er IST Rentner und die „neue Frau“ ist noch berufstätig. Er ist auch nicht selbständig, sondern braucht, um sich zukünftig finanziell beteiligen zu können, selbst Geld. Da aber die Noch-Ehefrau bei einer Rententeilung nur 750 Euro zur Verfügung hätte und dies zum Leben nicht reicht (gleiches Geld hätte er dann auch), würde er ihr 1.100 Euro überlassen und selbst nur die 400 Euro nehmen. Eine zusätzliche „Sicherung“ durch den Staat wäre für die Frau dann nicht nötig (oder doch?) und nur er müsste dafür sorgen, dass er "über"leben kann.