Erbschaft, Söhne & Enkel

Guten Tag zusammen,

ich habe folgendes Szenario. Oma ist gestorben. Es gibt leider nur Kopien des Testaments - das Original wurde wahrscheinlich Zerissen laut Aussage eines Sohnes. Im Testament erben die Söhne jeweils 50% des Geldes. Das Haus geht an den Enkel, der seit 2005 die Generalvollmacht hat und alle Geschäfte für die Oma abgwickelt hat. Da die Kopie des Testaments nicht rechtskräftig ist, würde alles an die beiden Söhne gehen. Kann der Enkel auch auf einen Anteil hoffen?
Vielen Dank für die Antworten

Hallo,

wer hat das Testament zerrissen? Die Erblasserin, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass es ungültig sein soll, oder ein Dritter aus Unkenntnis, oder weil er so die Durchsetzung der Ansprüche aus dem Testament behindern will?

Wollte sich die Erblasserin bewusst von dem Testament lösen, ist es Essig mit Ansprüchen des Enkels, denn dann gilt gesetzliche Erbfolge. Kann der Enkel nachweisen, dass die Oma bis zu ihrem Tode an dem Testament festgehalten hat, und jetzt ein Dritter zufällig oder in schädigender Absicht das Testament vernichtet hat, hat er gute Chancen seine Ansprüche durchzusetzen, wenn es zumindest noch Kopien gibt.

Gruß vom Wiz

Die Erblasserin hat sehr wahrscheinlich das Testament zerissen, wobei ein Sohn anwesend war (wahrscheinlich). Die Schwestern und der zweite Sohn haben keine Kenntniss darüber, das die Erblasserin nich wollte, dass das Testament entsprechend vollstreckt werden sollte.

Mein Vorposter hat das wesentliche schon gesagt. Entscheidend ist der Wille des Erblassers das Testament bewusst zu widerrufen. Hierbei muss auch die Testierfähigkeit des Erblasserns zu diesem Zeitpunkt gegeben sein.
Es ist richtig, dass eine Kopie ansich kein formgültiges Testament darstellt, jedoch kann diese ein Anhalt sein - in Verbindung mit anderen zu ermittelnden Umständen - dass ein Testament vorhanden war, welches nicht widerrufen wurde und man die Erbfolge darauf stützt.

Ein Weg - rein fiktiv - wäre, die Testametskopie vom Nachlassgericht eröffnen zu lassen und Erbscheinsantrag aufgrund des Testaments zu stellen. Im Erbscheinsantrag sollte dem Richter dann auch gleich ein paar Anhaltspunkte gegeben werden, sodass der Raum für eine erweiterte Amtsermittlung gleich gesehen wird (und der Antrag nicht gleich negativ beschieden wird)

Einen Versuch könnte es wert sein. Zu beachten ist jedoch, dass hier Kosten für die Eröffnung entstehen und den Erbscheinsantrag, ggf. für die Zurückweisung. Im schlimmsten Fall: außer Spese nichts gewesen.

Das ist zu bedenken. Nun ist es am Enkel.

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