Dürfen Lehrer Schüler dazu zwingen, ihr Eigentum

Guten Tag zusammen,

wie der Titel bereits sagt lautet meine Frage: darf ein Lehrer bzw. ein Schulleiter einen Schüler zwingen, sein privates Eigentum zu zerstören (sprich: Den Schüler dazu auffordern einen Gegenstand mit in die schule zu bringen um diesen dann zu zerstören)? Wenn nein, was kann man machen wenn es trotzdem geschehen ist? Anzeige bei der Polizei erstatten?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Wie sollte das denn gehen?

Hey Du, bring morgen Deine Stereoanlage mit, dann machen wir sie gemeinsam kaputt! - Ja Herr Lehrer, soll ich den Hammer auch…?

Um was für einen Gegenstand würde es sich denn rein hypothetisch handeln?

Rein theoretisch um ein Skateboard…kann aber auch ein Cityroller sein.

Hi,

wie der Titel bereits sagt lautet meine Frage: darf ein Lehrer
bzw. ein Schulleiter einen Schüler zwingen, sein privates
Eigentum zu zerstören (sprich: Den Schüler dazu auffordern
einen Gegenstand mit in die schule zu bringen um diesen dann
zu zerstören)? Wenn nein, was kann man machen wenn es trotzdem
geschehen ist? Anzeige bei der Polizei erstatten?

so wirst Du keine vernünftigen Antworten erhalten. Wie soll ein „zwingen“ denn funktionieren? Oder war es eine Aufforderung?

Also, was konkret hat denn der fiktive Lehrer oder Schulleiter getan?

Angenommen der Lehrer würde mit dem Schüler in einen Raum gehen, und den Schüler bestrafen (mit Tagebucheinträgen oder was es da alles gibt…3 Tage Schulverweis oder ähnliches…) wenn er nicht den Gegenstand zerstört. das meinte ich mit „zwingen“ :wink:

Hallo,

wenn der Lehrer den Schüler durch irgendwelche Druckmittel dazu bringt, dass ein Gegenstand mitgebracht und durch den Schüler zerstört wird, könnte das durchaus den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Hat der Lehrer noch die Tatherrschaft bei der Zerstörung der Sache, wäre ggf. auch eine Sachbeschädigung (mittelbare Täterschaft) möglich.
Kurzum: Der Lehrer dürfte zwar darum bitten aber es nicht anordnen, Gegenstände mitzubringen um diese dann zu zerstören
Neben den rein strafrechtlichen Folgen wären auch arbeits-/dienstrechtliche Folgen für den Lehrer möglich.
Um dem die Spitze abzubrechen, könnte man aber die gleiche Anfrage - evtl. über die Eltern - an die Schulbehörde richten.

Gruss

Iru

Vielen Dank, jetzt bin ich um einiges schlauer !

Freundliche Grüße

achsoistdas

Rein theoretisch um ein Skateboard…kann aber auch ein
Cityroller sein.

Rein interessehalber: Mit welcher Begründung würde der Lehrer die Zerstörung eines solchen Gegenstands wünschen?

Gruß
Kreszenz

Hallo,

glaubst du ernsthaft, dass du hier eine verbindliche Aussage bekommst, wenn du nicht den wahren Gegenstand nennst. Ein Lehrer wird nicht ohne weiteres eine solche Aufforderung von sich geben.
Denkbar ist aber, dass man mit seinem Handy obszöne Fotos von Mitschülern oder Lehrern macht. Da wäre eine solche Aufforderung gerechtfertigt. Das wäre das für den Schüler sogar das kleinere übel, bevor der Lehrer Polizei und Staatsanwalt einschaltet.

Du siehtst, es gibt solche Fälle. Deshalb solltest du Ross und Reiter nennen.

Gruß Woko