Kredit für Dritten und Haftung bei Unfall

Hallo,

mal angenommen…

Wenn Eltern für Ihren Sohn einen Autokredit unterschreiben und dieser Sohn verursacht nun (betrunken!) einen Unfall. Am Auto entsteht Totalschaden und auch an anderen Autos entsteht erheblicher Schaden.

Frage:
Worauf bleiben die Eltern sitzen?
Zahlt die Autoversicherung? Ggf. Haftpflicht?
Können die Eltern den Sohn belangen?

Moin,

Worauf bleiben die Eltern sitzen?

Sie müssen den Kredit natürlich bezahlen. Denn die Erfüllung dieses Vertrags hat ja mit dem Unfall nichts zu tun.

Zahlt die Autoversicherung? Ggf. Haftpflicht?

Ich könnte mir als Rechts-Laie vorstellen, dass der Versicherungsschutz durch Trunkenheit (grobe Fahrlässigkeit) erlischt.

Können die Eltern den Sohn belangen?

Ich hoffe sie tun es. Sonst würde ich den Sohn an ihrer Stelle nämlich raquswerfen und enterben oder ähnliches.
Rein rechtlich wird der Sohn aber nicht den Kredit abzahlen müssen, denn den hat er ja nicht abgeschlossen.
Wie das mit dem Schaden und der Versicherung ist, kann man ohne weitere Angaben nicht sagen.

Grüße,
-Efchen

Hi,

Zahlt die Autoversicherung? Ggf. Haftpflicht?

Ja, geht anschliessend allerdings beim Versicherungsnehmer in Regress
Kasko ist von der Leistung frei.

Gruß Keki

Danke. Das hab ich alles befürchtet…

Hallo,

das mit der Leistungsfreiheit ist mE in dieser Form falsch, das VVG hat sich bekanntlich geändert (§ 81 VVG neu, vorher § 61 VVG alt).

Danach führt ein grob fahrlässig herbeigeführter Versicherungsfall nicht mehr in jedem Falle zum Verlust des Versicherungsschutzes sondern zu einer prozentualen Kürzung der Leistung – je nach Verschuldungsgrad. Sofern nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, muss der Versicherer in vollem Umfang leisten.

Da müsste man schon mehr ins Detail gehen hinsichtlich der Unfallumstände.

VG
EK