In einem Vergleich hat mein „alter“ Arbeitgeber zugesichert, mir eine qualifizerte Beurteiung zu erstellen. Dies liegt schon über 6 Monate zurück. Mein, bei dem Vergleich anwesender Anwalt, reagiert auf meine Anfragen diesbezüglich nicht. Er hatte mir außerdem nach der Vergleichsverhandlung -allerdings ohne Zeugen- zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass mir mein „alter“ Arbeitgeber den Urlaub, den ich nicht nehmen konnte, ausbezahlt. Auch dies ist offen und auch hier keine Reaktion meines Anwaltes, der mich im Vergleich aber relativ gut vertreten hat.
Hi,
ich würde „meinem“ Anwalt eine Frist setzen, die im Vergleich ausgehandelten Punkte umzusetzen, etwa so:
…Ich bitte Sie, die Angelegenheit im Sinne des Vergleichs zu erledigen und habe mir hierfür eine Frist bis zum 00.00.00 gesetzt…
Dadurch weiss der Anwalt, dass es nach Ablauf der Frist ewrnst werden könnte. Jeder Anwalt hat in seiner Praxis den Umga g mit Fristen gelernt und reagiert hierauf ohne Agressionen zu entwickeln.
In einem Vergleich hat mein „alter“ Arbeitgeber zugesichert,
mir eine qualifizerte Beurteiung zu erstellen. Dies liegt
schon über 6 Monate zurück. Mein, bei dem Vergleich anwesender
Anwalt, reagiert auf meine Anfragen diesbezüglich nicht. Er
hatte mir außerdem nach der Vergleichsverhandlung -allerdings
ohne Zeugen- zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass mir mein
„alter“ Arbeitgeber den Urlaub, den ich nicht nehmen konnte,
ausbezahlt. Auch dies ist offen und auch hier keine Reaktion
meines Anwaltes, der mich im Vergleich aber relativ gut
vertreten hat.
Was ist zu tun?
Hi Michael,
witzisch: fast genau das gleiche Prob habe ich auch. Mittlerweile weiß ich über die einschlägige Rechtsprechung mehr als mein Anwalt.
Wenn Du über die Antwort des Kollegen hinaus noch Infos zum Thema Arbeitszeugnisse, deren Beitreibung etc. wissen willst, ruf mich doch lieber an, das Thema ist zu weitläufig.