TV und GEZ

Hi zusammen,

Ich besitze seit Jahren keinen Fernseher mehr, weil ich das seichte Programm, die Werbung und die Manipulationen des ganzen Volkes durch die Medienmächtigen nicht mehr ertragen konnte und das ganze System nicht weiter unterstützen mochte. Der Kabelanschluss am Haus ist verplombt, keine Antenne auf dem Dach, keine Schüssel an der Hauswand. Sogar ein GEZ-Kontrolleur hat sich mal davon überzeugt. Den habe ich freiwillig reingelassen, warum auch nicht…
Nun kommt es aber hin und wieder vor, dass mir Videokassetten (Naturfilme) zur Rezension geschickt werden. Die müsste ich dann - wenn ich wollte - sonstwo angucken gehen oder blind drüber schreiben.
Grundsätzliche Frage daher: Käme man mit der GEZ in Konflikt, wenn man nur Videokassetten ansehen würde? In gekauften oder geliehenen Kassetten sind ja bereits GEMA-Gebühren enthalten. Oder anders gefragt: Wie könnte man den guten Leuten von der GEZ beibringen, dass man die öffentlich-rechtlichen TV-Absonderungen genau so wenig anguckt wie die privaten Produktionen und daher auch keine Gebühren an die GEZ zahlen muss. Es gibt ja solche Urteile, wonach derjenige, der sich bei der GEZ abgemeldet hat, auch kein Fernsehgerät in der Wohnung haben darf.
Gibt es ausser „Alles oder nichts“ eine weitere Lösung?

Ach ja, ich hoffe, man nimmt mir ab, dass ich nicht Big Brother für lau erschnorren will…

Grüsse
Gundel

Ich würde sagen: fast unmöglich…
Hi Gundel!

Gibt es ausser „Alles oder nichts“ eine weitere Lösung?

SChwer! WEnn DU die Empfangsteile aus den Fernsehern entfernst, könnte ich mir vorstellen, dass die GEZ damit klar kommt, denn es heißt: Wer Rundfunk oder TV-Geräte zum Empfang bereit hält hat GEZ zu löhnen. (SEHR freies Zitat)
Auf Nummer sicher bist Du, würde ich sagen, wenn Du dir einen reinen Monitor kaufst (So Dinger für Video-Produktion) und einen reinen Video-Player. Da sollten die nix mehr sagen dürfen, aber wer kann sich da schon so ganz sicher sein?
Mail die Mädels&Jungs mal an (gez.de)!

Übrigens: Die GEZ will auch für internet-PCs kassieren!!!

Ach ja, ich hoffe, man nimmt mir ab, dass ich nicht Big
Brother für lau erschnorren will…

Klar, das ist ja auch für den Hintern!

Libe grüße
Florian

Hallo Florian,

SChwer! WEnn DU die Empfangsteile aus den Fernsehern
entfernst, könnte ich mir vorstellen, dass die GEZ damit klar
kommt, denn es heißt: Wer Rundfunk oder TV-Geräte zum
Empfang bereit hält
hat GEZ zu löhnen.

… da kann ich aus aus eigener Erfahrung sagen, dass das beim Radio leider nicht so ist. - Ich habe keinen Fernseher und höre nicht Radio. Aber ich habe ein paar tragbare CD-Player … und da ist leider jeweils ein Radio integriert.

Der GEZ-Mann hat mir auf diverse Rückfragen gesagt: Selbst wenn ich den Radioempfang technisch unmöglich machen würde, gelte das nicht, weil man es ja wieder richten könnte … was schon gehe, ist das Radio aus der Wohnung zu entfernen.
Naja, logisch ist das nicht: denn aus dem Keller ist das Radio schneller geholt als mal eben wieder in Betrieb genommen (zumindest für mich Laien … ).

Schönen Tag
Gitte

Hi,

Ich habe mich für „Ignorieren des Problems“ entschieden. GEZ-Rechnungen werden dem Papierkorb anvertraut. Wenn mich jemand von der GEZ „heimsuchen“ will, bin ich sowieso nicht da.
Und siehe da, nach ca. 3 Monaten geben die ganz von allein Ruhe.
Sog. „hoheitliche Rechte“ (Hausdurchsuchung) haben die nicht, einen Hausdurchsuchungsbefehl so „auf Verdacht“ stellt kein Richter aus. Und sollte die GEZ Dich doch beim „Schwarzsehen/-hören“ erwischen, darf sie keine Gebühren rückwirkend nachfordern.

Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Also an meiner alten Schule war es so, dass dort zwar Fernsehgeräte existierten, diese aber nur für Videos genutzt wurden. Dafür war das Empfangsteil ausgebaut worden. Das müsste doch bei Privatpersonen auch möglich sein! Frag doch am besten mal bei der GEZ nach.

Bye, Vanessa

Öffentlich-Rechtliches Recht
Hi Florian, Hi Gitte, Hi Jörg, Huhu Vanessa,
Erst mal danke an euch alle, die hier antworteten.

Und was Grundsätzliches. Ich meine, wer sich die öffentlich-rechtlichen TV-Produktionen ansieht, der sollte auch seine Gebühren dafür zahlen. Schon aus Gründen der Fairness. Ob er das Fernsehprogramm mit Hilfe einer Telekarte aus dem Internet zieht oder auf konventionellem Weg ist dabei egal.
Anders sieht das wieder aus mit den privaten Sendern: Die finanzieren sich selbst durch Werbung (offensichtlich sind die Einnahmen daraus hoch genug um die Milliarden-Fussball-Übertragungs-Forderungen von Leo Kirch erfüllen zu können) und dafür sollte man dann auch nicht zahlen müssen. Aber das würde dann zu kompliziert werden. In diesem Fall ist bisher „Alles oder nix“ angesagt, Gegenwehr derzeit kaum möglich. Auf den Zeitschriftenmarkt übertragen würde das bedeuten, dass man sich ausser dem Spiegel auch die Frau im Spiegel kaufen müsste und all die anderen Blätter - alles oder nix eben…
Südwest 3 allein zu buchen (als Beispiel) ist technisch derzeit nicht möglich.
Das System hat aber noch ein paar weitere Unzulänglichkeiten. So ist es zum Beispiel so, dass Deutschlands Sirenen vor einiger Zeit so verändert wurden, dass sie zwar noch Feueralarm von sich geben können, aber keinen Probealarm und kein Kriegsgeheul mehr. Zumindest in weiten Teilen der Republik. Die Regierung sagt dazu, dass die Bevölkerung im Ernstfall durch Radio und Fernseher informiert werden würde und ohnehin keine Kriegsgefahr gegeben ist. Ihr Wort in Gottes Ohr…
Aber wenn doch, dann hat jemand, der keinen Fernseher und kein Radio besitzt, keine Chance, rechtzeitig in den Luftschutzbunker zu flüchten.
Das wäre doch schon allein ein Grund, dass zumindest eine Art Notradio (als Ersatz für die Sirene) frei vorgehalten werden müsste…
Daraus könnte man vielleicht eine Begründung ableiten, um für den Zwangsradio-Teil im CD-Player keine Gebühren zahlen zu müssen.
Ich weiss, spinnerte Gedanken…

Der Tipp mit dem Ausbauen des Empfangsteiles ist übrigens sehr gut. Das mach ich (bzw. lass ich machen) und ich frag die von der GEZ dazu nicht. Sollen ruhig kommen…

Rundfunkgebühren für einen reinen Internet-PC zu verlangen, dürfte rechtlich derzeit nicht durchsetzbar sein… Denn ein PC ohne Telekarte ist kein Gerät, das geeignet ist öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme zu empfangen…
Übrigens: weitere rechtliche Facetten der gesammelten Massen-Manipulationsmaschinerie TV und ihrer Macher würden mich sehr interessieren…
Wo beginnt der Zwang und wo hört die Freiheit auf?

Grüsse
Gundel

Und sollte die GEZ Dich doch beim
„Schwarzsehen/-hören“ erwischen, darf sie keine Gebühren
rückwirkend nachfordern.

Doch, das darf sie, soviel ich weiß. Ich hatte neulich dazu was gelesen.

Gruß,
Delia