Hallo,
welchen Weg müsste ein Sohn gehen,dessen Mutter verstorben ist und der Mann bzw.Vater des Sohnes den Nachlass aus der gemeinsamen Ehewohnung nicht aufteilen will. Konkret heißt das, dass der Sohn einige persönliche Dinge seiner Mutter haben möchte, die nicht für den persönlichen Bedarf des Vaters benötigt werden. U.a. sind es auch Erbstücke der Mutter von der Oma. Wie kann sich der Sohn gegebenenfalls durch Fristsetzung und auch vor Beseitigung des Nachlasses schützen?
Vielen Dank!
Hallo,
zunächst einmal müsste der SOhn wissen, ob gesetzliche Erbfolge gilt, oder es ggf. ein Testament gibt. Dies wäre dann vom zuständigen Nachlassgericht zunächst mal zu eröffnen. Hiernach könnte sich dann z.B. ergeben, dass der Sohn gar nicht Erbe geworden ist. Als Sohnemann könnte er dann aber einen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Erben (allerdings nur in Geld!) geltend machen.
Ohne Testament würde gesetzliche Erbfolge gelten, und hiernach ist Sohnemann Erbe geworden. D.h. er hat die selben Rechte am Nachlass wie der Ehegatte, der auch Erbe ist. Stellt der sich quer würde ich den Weg zum spezialisierten Anwaltskollegen anraten, der Vater mal über die Rechtslage aufklärt. Allerdings ergibt sich auch hieraus zunächst kein Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass, sondern nur eine Erbquote, mit der beide Erben an jedem Nachlasswert und -gegenstand beteiligt sind. Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung muss dann geklärt werden wie man hieraus reale Werte und Gegenstände macht. Funktioniert dies nicht einvernehmlich, muss im Zweifelsfall Nachlass versteigert werden, um dann Geld zu verteilen.
Gruß vom Wiz
Danke für die Antworten. Ein Testament ist nicht vorhanden und beide sind zur Hälfte Erbberechtigte. Da der Vater sich weigern wird,auch nur ein für den Sohn angefertigtes Fotoalbum herauszurücken und behauptet dies sei nicht mehr vorhanden, ist die Sorge natürlich da, umso mehr Druck auf den Vater ausgeübt wird, umso mehr Dinge werden verschwinden. Nun ist die Überlegung, ob der Sohn gar nichts macht, sich aber doch irgendwie schützen muss, dami die Sachen nicht an Unberechtigte gelangen. Gibt es da einen Titel oder Ähnliches was er erwirken könnte?
Danke
Hallo,
Ohne Testament würde gesetzliche Erbfolge gelten, und hiernach
ist Sohnemann Erbe geworden. D.h. er hat die selben Rechte am
Nachlass wie der Ehegatte, der auch Erbe ist.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz und Wuschi,
als juristischer Laie meine ich, die gesetzliche Erbfolge verteilt nicht gleich, sondern 1/2 auf den Ehegatten. Dann den Rest (1/2) zu gleichen Teilen an die Kinder und den Ehegatten, d.h. Häuser und Geld und wohl auch entsprechend, aber der Hausstand gehört immer dem überlebenden Ehegatten, (und wenn solche Gegenstände ursprünglich vom Opa oder Oma kommen und inzwischen zum Hausstand gehören ist das doch „Wurst“, oder nicht)?
Gruß ynot
Hi ynot,
als juristischer Laie meine ich, die gesetzliche Erbfolge verteilt nicht gleich, sondern 1/2 auf den Ehegatten. Dann den Rest (1/2) zu gleichen Teilen an die Kinder und den Ehegatten
Das ist falsch. Überlebender Ehepartner erbt bei ges. Erbfolge zu 1/4 + 1/4 Zugewinn bei gesetzlichem Güterstand u. d. Rest geht an d. Kinder, in dem Fall scheinbar d. einzige Sohn/Kind!
Ausserdem steht d. überlebenden Ehegatten d. sogen. Voraus zu, der unabhängig vom Güterstand ist. http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…
MfG ramses90
Das ist falsch. Überlebender Ehepartner erbt bei ges. Erbfolge
zu 1/4 + 1/4 Zugewinn bei gesetzlichem Güterstand u. d. Rest
geht an d. Kinder, in dem Fall scheinbar d. einzige Sohn/Kind!
Ausserdem steht d. überlebenden Ehegatten d. sogen. Voraus zu,
der unabhängig vom Güterstand ist.
Hallo Ramses,
oops. Eine Freundin von mir hat ihren Vater vor ca. 12 Jahren zusammen mit einem Geschwister und der Mutter beerbt und 1/2 ging an Mutter (+Voraus) und dann 1/4 von 1/2 jeweils an Geschwister und 1/2 von 1/2 an Mutter.
Der pflichtteilrechner de kommt auch auf 1/8 pro Kind!
Auch stern de sagt:
Von der Hälfte (des Vermögens d. Eheleute!) bekommt der überlebende Ehegatte ein Viertel, die Kinder teilen sich den Rest. Hat das Paar weder Kinder noch Enkel, fällt dem Partner auch die zweite Hälfte zu.
Das liegt wohl daran, dass der Mutter schon 1/2 gehört (wegen normalerweise Gütergemeinschaft), und nur 1/2 vererbt wird an überlebenden Ehegatten und Kinder zu gleichen Teilen, außer etwas gehört explizit dem Verstorbenen, dann je 1/3?!
Oder? grüßt ynot nach erneuter Internetrecherche
Der pflichtteilrechner de kommt auch auf 1/8 pro Kind
Hi ynot, Du wirfst da was durcheinander. Der Pflichtteil fällt nur MIT Testament an!
Die gesetzliche Erbfolge ist wieder was anderes, die tritt bei Erbfolge OHNE Testament ein!
MfG ramses90