Umzugskostengesetz

Hallo !

Ich habe eine neue Stelle angetreten und werde im April näher an den Arbeitgeber heranziehen (derzeit 90km, dann 5km).

Ich habe gehört, daß ein Umzug aus diesem Grunde finanziell begünstigt wird.

Kann mir einer Informationen (Links) geben zum Umzugskostengesetz in NRW (!) oder wie sowas sonst vom Staat (Steuer, Pasuchalbeträge?) oder Abreitgeber begünstigt wird.

Vielen Dank

Hallo !

Ich habe eine neue Stelle angetreten und werde im April näher
an den Arbeitgeber heranziehen (derzeit 90km, dann 5km).

Ich habe gehört, daß ein Umzug aus diesem Grunde finanziell
begünstigt wird.

Damit senkst Du Deine zukünfitgen WErbungskosten, daher ist der Umzug selber als Werbungskosten abzugsfähig. Ich bin selber keine Fachfrau, habe aber mal gelesen, daß sogar solche Dinge wie neue Gardinen, Erstrenovierung einer Wohnung etc. absetzbar seien.

Kann mir einer Informationen (Links) geben zum
Umzugskostengesetz in NRW (!) oder wie sowas sonst vom Staat
(Steuer, Pasuchalbeträge?) oder Abreitgeber begünstigt wird.

Mit dem Arbeitgeber müßtest Du reden, ob er sowas übernimmt, oder in Deinen Arbeitsvertrag schauen. Das Einkommensteuergesetz ist ein Bundesgesetz, so daß die Regelung in NRW die gleiche sein müßte wie in Bayern.

Gruß, Karin

Hi !

Danke für deine Antwort.

Es gibt aber dennoch irgendein spezielles (Umzugskosten)Gesetz. Das aus anderen Bundesländern findet man auch im Net.

Hier geht es z.B. über zinslose Darlehn und so.

In Anleitungen zur Steuererklärungen steht nur sowas wie „pauschale im ‚normalen‘ Umfang blabla“ oder so aber was man genau angeben kann . . . ?

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hi carsten,

du kannst deine umzugskosten als werbungskosten ansetzen (wie karin schon schrieb), die finanzämter gehen eigentlich soweit,
wie das bundesumzugskostengesetz für staatsdiener erstattet, bedeutet, schau nach im BUKG wieviel der beamte wofür bekommt vom staat und soviel kannst du max. als werbungskosten ansetzen, cash gibts nur, wenn du beamter, richter oder berufssoldat bist!

shob

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Hallo Carsten,

In Anleitungen zur Steuererklärungen steht nur sowas wie
„pauschale im ‚normalen‘ Umfang blabla“ oder so aber was man
genau angeben kann . . . ?

Ich würde es so machen:

Belege für alle Kosten sammeln, die mit dem Umzug zu tun haben, also Spedition bzw. Kosten für Umzugshelfer (auch z.B. Verpflegung für dieselben) und Mietauto, Umzugskartons, neuen Teppich, Gardinen, sonstige Wohnungsrenovierung, ob hier neue und alte geht weiß ich nicht.

Wenn bei Dir sonst noch Kosten anfallen wegen des Umzugs, dann einfach mit rein, frei nach dem Motto: Was nicht geht, wird dann schon gestrichen.

Oder wolltest Du Kosten evtl. vermeiden, wenn Du sie nicht absetzen kannst?

Gruß, Karin