Als Notfall Krankenwagenfahrt selbst bezahlen?

Guten Abend,

Im Februar diesen Jahres wurde jemand mit schwerer Gallenkolik(Bauchspeicheldrüse)ins Krankenhaus gefahren. Den Notfallwagen hatte eine enge Verwandte gerufen, weil sich Besagter vor Schmerzen nur noch krümte und nicht eigenständig gehen konnte.

Dieser Jemand wurde im Krankenhaus auf der Notfallstation behandelt und stationär dort behalten (3 Tage).

Nun verlangt die Krankenkasse von diesem Jemand die Eigenleistung von 216,-€ für die Krankenwagenfahrt, ist das Rechtens und muß dieser Jemand die Fahrt wirklich selbst bezahlen?

Bitte um fachmännischen Rat!

VIELEN DANK !

Nun verlangt die Krankenkasse von diesem Jemand die
Eigenleistung von 216,-€ für die Krankenwagenfahrt, ist das Rechtens

Das kann ohne Kenntnis der Versicherung des Betroffenen nicht beantwortet werden.

und muß dieser Jemand die Fahrt wirklich selbst bezahlen?

Die Fahrt war sicher teurer als 216 €. Hier scheint es sich tatsächlich um eine Selbstbeteiligung zu handeln. Um genauer zu antworten, müßten wir mehr Details wissen.

Hi!

und muß dieser Jemand die Fahrt wirklich selbst bezahlen?

Die Fahrt war sicher teurer als 216 €. Hier scheint es sich
tatsächlich um eine Selbstbeteiligung zu handeln. Um genauer
zu antworten, müßten wir mehr Details wissen.

Huch, ich kenn zwar nicht die genauen Preise, aber für eine Selbstbeteiligung scheint dieser Beitrag viel zu hoch!

Es sieht eher so aus, als wäre vom Krankenhaus kein (ehemals so genannter) „Transportschein“ ausgestellt worden. Dann kann so ein Einsatz etwa so viel kosten, wie hier verlangt wird.

Ich würd sagen, da sollte der Betroffene mit dem Schreiben der Krankenkasse bzw. der Stadt/Feuerwehr zum damals behandelnden Arzt im Krankenhaus gehen und sich einen „Transportschein“ nachträglich ausstellen lassen. Diesen kann auch ein anderer Arzt des Krankenhauses unterschreiben (falls der jeweilige Arzt nicht zu erreichen ist), sofern der Krankenhausaufenthalt dokumentiert oder anderweilig nachvollziehbar ist (Arztbrief).

Das nachträgliche Ausstellen des Scheines ist in der Regel kein Problem (und wird öfters gehandhabt…), sofern ein Transport medizinisch notwendig war. Und das war er wohl in dem Fall. Die Krankenkassen machen auch bei nachträglich ausgestellten Scheinen in der Regel keine Schwierigkeiten mehr.

Der selbst zu zahlende Eigenanteil bleibt aber, ist aber wesentlich geringer.

Gruß,
Sharon

Servus,

je nach Dauer, abhängig von Standort des KTW und Entfernung zum Ziel, kann das für einen KTW-Einsatz schon hinkommen - wobei ein KTW nicht für Notfälle gedacht ist, aber „Notfallwagen“ gibt es halt keine, so dass wir hier im Nebel stochern. Mal wieder - die Krankenkasse hat den Ausdruck ganz sicherlich nicht benutzt.

Nett wäre es natürlich, zu wissen, was außer „Bitte zahlen Sie 216,00 €“ in dem Briefelein von der Kasse sonst noch so drinne steht. Z.B. sowas wie „Weitere Schritte wegen der Verwendung fremder Krankenversicherungskarten behalten wir uns vor.“? Oder „Uns ist nicht bekannt, wer Ihr jetziger Krankenversicherungsträger ist, so dass wir uns mit der Bitte um Begleichung der entstandenen Kosten an Sie wenden müssen?“

Schöne Grüße

MM

Servus,

für Liegendtransporte in Notfällen gibt es keine Transportscheine.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

für Liegendtransporte

egal ob liegend, sitzend oder stehend …

in Notfällen gibt es keine Transportscheine.

zumindest in Bayern muss man sich den Notfalltransport im Nachhinein durch ärztliche Unterschrift auf einem Transportschein legitimieren lassen …

Gruß
Wawi

hallo,
ein Eigenanteil muss bei Krankentranspirt- oder Rettungswageneinsatz schon gezahlt werden, aber mit Sicherheit keine 216,00 €.
Der maximale Eigenanteil beträgt 10,00 € pro Fahrt.
Mein Rat- sich mit der Krankenkasse in verbindung zu setzen und abklären.

Gruß

Czauderna

zumindest in Bayern muss man sich den Notfalltransport im
Nachhinein durch ärztliche Unterschrift auf einem
Transportschein legitimieren lassen …

Hi,

seit wann ist das so?

Gruß
Tina

Hallo,

seit wann ist das so?

Ich hab 1986 im Rettungsdienst angefangen und damals wars schon so …

Gruß

Wawi

Hallo,

hatte einmal eine ähnliche Situation nach einem allergischen Schock. Da hieß es, der Arzt oder die Sanitäter hätten „vergessen“ ein entsprechendes Kreuzchen auf dem Papier für die Krankenversicherung zu machen.
Man riet mir, in die ensprechende Notfallambulanz zu gehen und mich dort nach der Richtigkeit zu erkundigen. Der Fehler wurde direkt eingestanden und berichtigt.
Zahlen musste ich nicht.
Sonst kann ich mich nur der Empfehlung anschließen, die Versicherung um Rat zu fragen.
Ist nur eine Erfahrungsbericht, aber ich hoffe es hilft weiter.

Grüße.

Ich möchte mich bei ALLEN, die mir auf die Frage mit Ratschlägen zu Seite standen ganz herzlich danken!!

Die Krankenkasse desjenigen hat einen Fehler gemacht, es wurden die Summen der Zuzahlung verdreht. Daher hat nun alles seine Richtigkeit.

Gruß

julchen4

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Hallo,

seit wann ist das so?

Ich hab 1986 im Rettungsdienst angefangen und damals wars
schon so …

Hi,

kann ich mir nicht vorstellen, ich habe hier in Bayern 2002 keinen Cent für einen Einsatz des Rettungsautos und den extra angefahrenen Notarzt dazubezahlt. Auch eine nachträgliche Unterschrift war nicht erforderlich.

Gruß
Tina

Hallo,

seit wann ist das so?

Ich hab 1986 im Rettungsdienst angefangen und damals wars
schon so …

kann ich mir nicht vorstellen,

ich habe hier in Bayern 2002
keinen Cent für einen Einsatz des Rettungsautos und den extra
angefahrenen Notarzt dazubezahlt.

Kann ich mir wiederum nicht vorstellen, da idR jeder eine Selbstbeteiligung zahlt, es sei denn man ist davon befreit (zB wg Hartz IV oder so)

Auch eine nachträgliche
Unterschrift war nicht erforderlich.

Die lassen sich ja auch die Sanis geben und nicht du!

Gruß
Wawi