Sofortiges Anerkenntnis, was muss man noch zahlen?

Hallo, ich habe eine Frage:

angenommen, man bekommt einen Brief vom Amtsgericht, schriftliches Vorverfahren. Das Verfahren wird ziemlich kompliziert, man hat zwar genug Beweise, aber man hat große Angst, dass man trotzdem den Zivilprozess verliert und dann noch mehr Kosten hat.

Daher wollte ich wissen, welche Kosten auf den Beklagten zukommen, wenn er die Klage sofort anerkennt und sich dann auf § 93 ZPO beruft, auf das er keine Prozesskosten trägt? Auch angenommen, er erfüllt die Kriterien, die dafür notwendig sind, da er keine schriftliche Mahnung erhielt, keine vorherige Korrespondenz, er wurde praktisch mit der Klage aus heiterem Himmel überrascht.

Jedenfalls steht auf zahlreichen Internetseiten, dass der Kläger dann die Prozesskosten tragen muss. Aber was schließt das ein? Das Gericht, die Auslagen vom Gericht und der Anwalt des Klägers?

Muss der Beklagte dann wirklich nur den tatsächlichen Streitwert bezahlen? Wie ist das, wenn der Kläger noch Ware hat vom Beklagten? Die muss dem Beklagten doch dann aber auch zurückgeschickt werden! Muss der Kläger das vor der Zahlung des Streitwerts, oder danach tun?

Danke :smile:

Daher wollte ich wissen, welche Kosten auf den Beklagten
zukommen, wenn er die Klage sofort anerkennt und sich dann auf
§ 93 ZPO beruft, auf das er keine Prozesskosten trägt?

Alle Kosten. § 93 ZPO kommt nur zur Anwendung, wenn der Beklagte kenen Anlass zur Klage gegeben hat. Das ist fast nie der Fall.

Auch
angenommen, er erfüllt die Kriterien, die dafür notwendig
sind, da er keine schriftliche Mahnung erhielt, keine
vorherige Korrespondenz, er wurde praktisch mit der Klage aus
heiterem Himmel überrascht.

Trotzdem liegt insgesamt wohl ein viel größeres Risiko in der Spekulation auf § 93 ZPO; wieso um alles in der Welt sollte jemand, der alle nötigen Beweise zu haben scheint, nicht einfach den Prozess führen?

Jedenfalls steht auf zahlreichen Internetseiten, dass der
Kläger dann die Prozesskosten tragen muss. Aber was schließt
das ein? Das Gericht, die Auslagen vom Gericht und der Anwalt
des Klägers?

Alles, ja.

Muss der Beklagte dann wirklich nur den tatsächlichen
Streitwert bezahlen?

Sozusagen, ja. Er wird verurteilt, an den Beklagten die Summe x zu bezahlen.

Wie ist das, wenn der Kläger noch Ware
hat vom Beklagten? Die muss dem Beklagten doch dann aber auch
zurückgeschickt werden! Muss der Kläger das vor der Zahlung
des Streitwerts, oder danach tun?

Das hat doch damt nichts zu tun und kann so auch nicht beantwortet werden.

Ein Anerkenntnis hat übrigens den Vorteil, dass die Gerichtskosten sich reduzieren. Ggf. ist es aber günstiger, ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen. Letztlich ist hier beides Unsinn: Man sollte sich gegen die Klage verteidigen.

Levay