Trennung und Zugewinn

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Ehemann bekommt vom Vater ein Appartement in Spanien,und ein Haus überschrieben.Die Ehefrau trennt sich ein Jahr später von ihm. Was passiert bei einer Scheidung,kommt alles in den Zugwinn??

lisa

Die Übertragenen Gegenstände mehren das Vermögen des Ehegatten. Soweit bei Scheidung, bzw. sonst Beendigung des Güterstandes die Gegenstände noch werthaltig sind, mehren sie das Endvermögen. Endvermögen - Anfangsvermögen = Zugewinn - also ja!

Hm, vielleicht § 1374 Abs. 2 Var. 2 BGB?

Levay

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hallo

wie kommt man dort hin?

lisa

Hallo
wenn ich immer wieder die Frage nach dem „wieviel bekomm ich denn nach der Trennung“ lese und höre, dann drängt sich mir die Frage auf, ob diese Menschen aus diesem Grund heirateten…
Sie haben zwar die Gesetze auf ihrer Seite, ich halte es aber ethisch nicht vertretbar auf Geschenke und Erbschaften die der Ehepartner erhielt, Anspruch zu erheben.
Ok, es gehört nicht in dieses Brett, aber ich musste es mal schreiben…
Gruß Michael

hallo

wie kommt man dort hin?

Geradeaus, an der 2. Ampel links, dann 200m geradeaus, Links abbiegen, rechts einordnen, …

Oder man schaut mal ins BGB, wie der Zugewinn berechnet wird bzw. was eben NICHT dazugerechnet wird (also nachträglich lediglich das Anfangsvermögen erhöht).

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Ehemann bekommt vom Vater ein Appartement in Spanien,und ein
Haus überschrieben.Die Ehefrau trennt sich ein Jahr später von
ihm. Was passiert bei einer Scheidung,kommt alles in den
Zugwinn??

Es kommt in den Zugewinn, aber ohne dass die Frau viel davon hat.

Beispiel: Ehemann erbt oder bekommt von Person X eine Immobilie in Höhe von 500.000 Euro während der Ehe geschenkt.

Dann kommt dieser Wert von 500.000 Euro auf die Seite, wo sein Anfangsvermögen steht.
Hat die Immobilie am Ende der Ehe immer noch einen Wert von 500.000 Euro, wird sie zusätzlich auch im Endvermögen mit 500.000 Euro eingetragen und neutralisiert sie damit.

Hat sie am Ende der Ehe aber einen Wert von 505.000 Euro, werden diese 505.000 Euro zusätzlich im Endvermögen eingetragen. Der Wertzuwachs von 5.000 Euro, der während der Ehe entstanden ist wird dann auf beide Ehepartner aufgeteilt. Die Frau erhält dann 2.500 Euro (wenn mit dem 5.000 Euro nicht nur die Inflationsrate bzw. der Kaufkraftverlust aufgefangen wurde).

Gruß
Ingrid

lisa