leider ist die Rechtslage bei der GEZ so undurchsichtig, dass ich da nicht mehr durchblicke. Nehmen wir nur mal ein Beispiel:
Ein Student, der Bafög bekommt und seine Freundin, ebenfalls Studentin, aber nicht Bafög-berechtigt, sind zusammen in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Nun bekommt die Studentin einen Brief von der GEZ und soll Auskunft über die von ihr benutzten Geräte geben und die damit verbundenen Gebühren zahlen.
Wie ist denn nun die Rechtslage bei der GEZ?
Ist in Mehrpersonenhaushalten, die keine WG sind, nur von jeweils einer der Personen die Rundfunkgebühr zu zahlen? Oder ist das so nur bei Ehepartnern?
Falls dem so ist, kann ja der Bafög-Student die Geräte melden, muss aber nicht bezahlen, da er ja GEZ-befreit ist, und seine zahlungspflichtige Nicht-Bafög-Freundin hätte damit ja nun über seine Anmeldung schon ausgesorgt.
Somit müssten beide dann entsprechend nichts zahlen.
Kann das so abgewickelt werden?
Vielen Dank für alle Hinweise, damit ich diesen GEZ-Kosmos vielleicht ein bisschen mehr verstehe und nachvollziehen kann.
dabei hat die GEZ so ein hübsches Lexikon auf ihrer Homepage:
"In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer (für Baden-Württemberg siehe die Informationen des SWR)."