Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich wohne zur Zeit mit meinem Freund zusammen. Leider verstehen wir uns überhaupt nicht mehr und ich will so schnell wie möglich ausziehen. Allerdings haben wir den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet. Gibt es irgendeine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen?
Wenn ich kündigen will, muß er dann automatisch auch mit ausziehen?
Ohne den anderen können wir uns beide die Wohnung nicht leisten, denn sonst könnte man sich vielleicht einigen. Andererseits bezweifele ich, daß ich mich mit ihm einigen kann. Das Problem ist halt, daß er diese Beziehung fortsetzen will, ich nicht. Schon gar nicht in einer gemeinsamen Wohnung!
Wie komme ich da raus?
Gruß,
Juliane

hi juli,

ich weis zwar nicht ganz genau wie das rechtlich aussieht…
aber eigentlich must du nur für deinen teil fristgerecht kündigen. dein freund hat dann in dem fall das volle wohnrecht. bzw. er hat dann die wohnung allein gemietet. ob ers zahlen kann oder nicht, ist eigentlich séin bier

natürlich wäre eine faire trennung(auch der wohnung) auch zwecks der späteren umgänglichkeit dem anderen vorzuziehen. sag ihm halt… bis nächsten monat suchst du dir nen mitbewohner… oder so in etwa…

auf alle fälle viel glück und erfolg

viele grüße

rasta

hi juli & rasta,

habe den ganzen Sachverhalt schon selbst mitgemacht, auch die selbe Lage, das beide im Mietvertrag drinnen stehen.
Habe zwar gekündigt, aber mein damaliger Vermieter (Bundesvermögensamt) hat das nicht anerkannt.

Bin ausgezogen, mein Ex-Freund wollte mich aus dem Mietvertrag nicht rauslassen („du kommst ja eh zurück, etc.“) und hat die Miete nicht zahlen können. Es sind Mietschulden aufgelaufen die ich dann im Endeffekt zahlen mußte. Selbst mit einem Anmwalt war es nicht so einfach, da von meinem Ex-Freund finanziell nichts zu erwarten ist.

Mein Rat:
Gehe zum Vermieter und erkundige dich, ob du allein kündigen kannst. Wenn nicht, versuche das dein Freund in die Kündigung einwilligt, oder das ihr beide kündigt und dein Freund einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt.

Ansonsten:

  • kündigen,
  • Schlüssel beim Vermieter abgeben,
  • den Beweis erbringen, das du Versucht hast das gütlich zu regeln
  • und vielleicht einen Anwalt zu rate ziehen.

MfG Sandra

1 „Gefällt mir“

Hallo Juliane,

die Wünsche Deines Freundes - zumindestens, was die Fortsetzung der Beziehung angeht - spielen erst einmal eine seeeeeehr nebensächliche Rolle. Ich habe mal ein paar Urteile (na ja, ein paar Leitsätze) rausgesucht, die Dich weiterbringen könnten. Wie Du siehst, hast Du sogar Anspruch darauf, Dich von den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag freistellen zu lassen:

Lebensgemeinschaft
Ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft endgültig gescheitert, kann der aus der gemeinsam angemieteten Wohnung Ausgezogene von dem Verbleibenden, der die Wohnung halten will, die Freistellung von den Mietzinsforderungen des Vermieters verlangen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. 10 1997 AZ: 22 U 43/97

Entlassung aus dem Mietvertrag
Haben auf der Mieterseite mehrere Personen ein Mietvertrag geschlossen wie z.B. eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaften, so ist jeder der Mieter Vertragspartner. Die Mieter haften in sofern als Gesamtschuldner. Hierzu hat das OLG Köln nunmehr folgendes entschieden: Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgfährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Dem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegen gehalten werden. Damit hat der ausziehende Mitmieter der nichteheliche Lebensgemeinschaft einen Anspruch gegen seinen Mitmieter, so daß das Mietverhältnis nicht fortgeführt werden braucht.
OLG Köln, Beschluß vom 21.06.1999, AZ: 16 W 16/99

Anspruch aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Der Partner einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat nach seinem Auszug aus der gemeinschaftlich gemieteten Wohnung gegen den verbliebenen Mitmieter lediglich einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung zu dem vertraglich nächst möglichen Zeitpunkt, selbst wenn der Vermieter einer vorzeitigen Beendigung zustimmen würde.
LG Gießen, Urteil vom 6.3.1996 AZ: I S 487/95

Ansonsten kann ich Dir - wie Rasta und Sandra - nur ein Gespräch mit dem Vermieter und die Konsultation eines Anwalts Deines Vertrauens empfehlen.

Viel Erfolg

Tessa

Hi,
es geht ausschließlich so, wie Tessa es mit den zitierten Urteilen aufgezeigt hat. Alles andere kann in einem Fiasko enden.
Such dir eine neue Wohnung, kündige die alte und verlange von deinem Noch-Partner die Zustimmung, die du auch gerichtlich einfordern kannst.
Gruß,
Francesco

Vielen Dank für Eure Antworten!! (o. T.)
o. T.