Hallo,
Die Eltern sind seit 14 Jahren geschieden.
Der Vater hat in diesem Zeitraum kein Unterhalt für
Kind(jetzt16Jahre alt) bezahlt weil die Mutter dies nicht
wollte.
Rein rechtlich kann man als betreuender Elternteil nicht auf den Barunterhalt des anderen Elternteiles für ein minderjähriges Kind verzichten.
Aber wenn in diesem Fall die Mutter den Kindesunterhalt nicht eingefordert hat, kann man sie auch nicht zwingen es zu tun.
Ist der Vater dazu verplichtet Unterhalt zu zahlen wenn das
Kind jetzt Unterhaltsgeld verlangt?
Dazu muss der betreuende Elternteil (hier also die Mutter) den Barunterhalt beim Vater des minderjährigen Kindes einfordern. Ihm eine Frist setzen bis zu welchem Zeitpunkt er Auskunft über seine Einkünfte geben muss.
Spielt es dabei eine Rolle ob der Vater Arbeitslos ist oder
nicht?
Klar spielt das eine Rolle. Der Volksmund sagt hierzu: man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen.
Es spielt dabei sogar eine Rolle wieviel er verdient und ob sein Selbstbehalt (= das was ihm selber zum Leben übrig bleiben muss) gewahrt ist.
Wie ist das wenn der Vater innerhalb der 14 Jahre Berufstätig
war?
Dann hat die Mutter und mit ihr das Kind eben versäumt rechtzeitig nachzufragen, ob er Einkünfte hat.
Muss er dann für die 14 Jahre nachträglich Unterhalt
bezahlen??
Hier kommt ein großes JEIN. Gab es einen Unterhaltstitel (z. B. eine Unterhaltsurkunde vom Jugendamt oder ein Gerichtsurteil) dann kann man das Geld nachträglich noch einfordern.
Gab es keinen Unterhaltstitel kann man nichts aus der Vergangenheit nachfordern. Hier kann man dann nur Unterhalt für die Zukunft einfordern.
Das Kind kann aber diese Klagen in keinem Fall selber machen, so lange es minderjährig ist. Es benötigt dazu immer die betreuende Mutter, die für das Kind handelt.
Gruß
Ingrid