Unterhalt nach 14 jahren?

Die Eltern sind seit 14 Jahren geschieden.
Der Vater hat in diesem Zeitraum kein Unterhalt für Kind(jetzt16Jahre alt) bezahlt weil die Mutter dies nicht wollte.

Ist der Vater dazu verplichtet Unterhalt zu zahlen wenn das Kind jetzt Unterhaltsgeld verlangt?
Spielt es dabei eine Rolle ob der Vater Arbeitslos ist oder nicht?

Wie ist das wenn der Vater innerhalb der 14 Jahre Berufstätig war?
Muss er dann für die 14 Jahre nachträglich Unterhalt bezahlen??

Vielen Dank im voraus

Die Eltern sind seit 14 Jahren geschieden.
Der Vater hat in diesem Zeitraum kein Unterhalt für
Kind(jetzt16Jahre alt) bezahlt weil die Mutter dies nicht
wollte.

Das nicht zu wollen steht ihr nicht zu.

Ist der Vater dazu verplichtet Unterhalt zu zahlen wenn das
Kind jetzt Unterhaltsgeld verlangt?

Ja.

Spielt es dabei eine Rolle ob der Vater Arbeitslos ist oder
nicht?

Prinzipiell nicht, es spielt lediglich eine Rolle dahingehend, dass wohl das Sozialamt dem Vater die Unterhaltsraten vorstrecken wird.

Wie ist das wenn der Vater innerhalb der 14 Jahre Berufstätig
war?
Muss er dann für die 14 Jahre nachträglich Unterhalt
bezahlen??

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Mutter wirksam verzichten kann auf einen Unterhaltsanspruch, den das Kind gegenüber dem Vater hat und man sich auf eine Verjährung dem Kind gegenüber nicht wird berufen können, glaube ich das schon. Anderenfalls wäre wohl zumindest die Mutter dem Kind gegenüber schadenersatzpflichtig.

Gruß
smalbop

„Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Mutter wirksam verzichten kann auf einen Unterhaltsanspruch, den das Kind gegenüber dem Vater hat und man sich auf eine Verjährung dem Kind gegenüber nicht wird berufen können, glaube ich das schon. Anderenfalls wäre wohl zumindest die Mutter dem Kind gegenüber schadenersatzpflichtig.“

Was ich mir, ohne Kentniss der Rechtslage, auch nicht vorstellen kann:
Dass das Kind einRrecht hat, das Geld von dem Vater zu verlangen.
Es kann das Geld doch genauso von der Mutter bekommen.
Woher das Geld nun kommt ist doch im Endeffekt egal, solange es kommt.
Oder etwa nicht?

Was ich an dieser Sache eh nicht kapiere: Was ist denn der Sinn des
Unterhalts? Klar, dass das Kind über die Runden kommt.
Aber wenn die Mutter, die gut verdient und den armen Exmann nicht noch
finanziell auf der Tasche liegen will, sagt, sie kann den
Unterhalt alleine ohne Probleme finanzieren, wieso soll dann der
Vater zahlen müssen? Aus dem OP nehme ich an, dass es sich um so
einen Fall handelt.
Dann ist es doch nicht im Sinne des Erfinders, dass das Kind, das
alles hatte (bis auf einen (leiblichen) Vater) nun auf einmal knapp
50k€ einfordern kann ?

Gruss

Die Eltern sind seit 14 Jahren geschieden.
Der Vater hat in diesem Zeitraum kein Unterhalt für
Kind(jetzt16Jahre alt) bezahlt weil die Mutter dies nicht
wollte.

Das nicht zu wollen steht ihr nicht zu.

wieso nicht?? Sie ist doch nicht zum Jugendamt gerannt

Ist der Vater dazu verplichtet Unterhalt zu zahlen wenn das
Kind jetzt Unterhaltsgeld verlangt?

Ja.

Spielt es dabei eine Rolle ob der Vater Arbeitslos ist oder
nicht?

Prinzipiell nicht,

aha, das Bedarf genauerer Erläuterung:wink: soll er evtl.ne Bank ausrauben?

es spielt lediglich eine Rolle dahingehend,
dass wohl das Sozialamt dem Vater die Unterhaltsraten
vorstrecken wird.

aber nur bis 12 Jahre, soweit ich weiss

Wie ist das wenn der Vater innerhalb der 14 Jahre Berufstätig
war?

ja und?? der Ist Zustand ist ja wohl entscheidend

Muss er dann für die 14 Jahre nachträglich Unterhalt
bezahlen??

soweit ich weiss max 4 Jahre rückwirkend

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Mutter
wirksam verzichten kann auf einen Unterhaltsanspruch, den
das Kind gegenüber dem Vater hat und man sich auf eine
Verjährung dem Kind gegenüber nicht wird berufen können,
glaube ich das schon. Anderenfalls wäre wohl zumindest die
Mutter dem Kind gegenüber schadenersatzpflichtig.

dann viel Spass bei der Klage gegen die Mutter

Gruß
smalbop

LG
Manni3

Hallo,

Die Eltern sind seit 14 Jahren geschieden.
Der Vater hat in diesem Zeitraum kein Unterhalt für
Kind(jetzt16Jahre alt) bezahlt weil die Mutter dies nicht
wollte.

Rein rechtlich kann man als betreuender Elternteil nicht auf den Barunterhalt des anderen Elternteiles für ein minderjähriges Kind verzichten.

Aber wenn in diesem Fall die Mutter den Kindesunterhalt nicht eingefordert hat, kann man sie auch nicht zwingen es zu tun.

Ist der Vater dazu verplichtet Unterhalt zu zahlen wenn das
Kind jetzt Unterhaltsgeld verlangt?

Dazu muss der betreuende Elternteil (hier also die Mutter) den Barunterhalt beim Vater des minderjährigen Kindes einfordern. Ihm eine Frist setzen bis zu welchem Zeitpunkt er Auskunft über seine Einkünfte geben muss.

Spielt es dabei eine Rolle ob der Vater Arbeitslos ist oder
nicht?

Klar spielt das eine Rolle. Der Volksmund sagt hierzu: man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen.

Es spielt dabei sogar eine Rolle wieviel er verdient und ob sein Selbstbehalt (= das was ihm selber zum Leben übrig bleiben muss) gewahrt ist.

Wie ist das wenn der Vater innerhalb der 14 Jahre Berufstätig
war?

Dann hat die Mutter und mit ihr das Kind eben versäumt rechtzeitig nachzufragen, ob er Einkünfte hat.

Muss er dann für die 14 Jahre nachträglich Unterhalt
bezahlen??

Hier kommt ein großes JEIN. Gab es einen Unterhaltstitel (z. B. eine Unterhaltsurkunde vom Jugendamt oder ein Gerichtsurteil) dann kann man das Geld nachträglich noch einfordern.

Gab es keinen Unterhaltstitel kann man nichts aus der Vergangenheit nachfordern. Hier kann man dann nur Unterhalt für die Zukunft einfordern.

Das Kind kann aber diese Klagen in keinem Fall selber machen, so lange es minderjährig ist. Es benötigt dazu immer die betreuende Mutter, die für das Kind handelt.

Gruß
Ingrid

Die Eltern sind seit 14 Jahren geschieden.
Der Vater hat in diesem Zeitraum kein Unterhalt für
Kind(jetzt16Jahre alt) bezahlt weil die Mutter dies nicht
wollte.

Das nicht zu wollen steht ihr nicht zu.

wieso nicht?? Sie ist doch nicht zum Jugendamt gerannt

Was hätte sie auch dort sollen?

Der Unterhaltsanspruch besteht seitens des Kindes gegenüber dem Vater. Die Mutter kann darauf nicht wirksam verzichten, da sie nicht auf ein einem Dritten zustehendes Recht verzichten kann, ganz gleich, wie gut sie selbst finanziell gepolstert ist.

Ist der Vater dazu verplichtet Unterhalt zu zahlen wenn das
Kind jetzt Unterhaltsgeld verlangt?

Ja.

Spielt es dabei eine Rolle ob der Vater Arbeitslos ist oder
nicht?

Prinzipiell nicht,

aha, das Bedarf genauerer Erläuterung:wink: soll er evtl.ne Bank
ausrauben?

Es ist für die Unterhaltsverpflichtung des Vaters völlig unerheblich, ob er arm oder reich ist. Lediglich die Vollstreckbarkeit des Rechts kann durch Armut gehemmt werden. Aber das Recht also solches besteht. Daher spielen wie gesagt die Vermögensverhältnisse des Vaters auch nur prinzipiell keine Rolle.

es spielt lediglich eine Rolle dahingehend,
dass wohl das Sozialamt dem Vater die Unterhaltsraten
vorstrecken wird.

aber nur bis 12 Jahre, soweit ich weiss

Das weiß nun wiederum ich nicht, bzw. ich bin zu faul, nachzusehen.

Wie ist das wenn der Vater innerhalb der 14 Jahre Berufstätig
war?

ja und?? der Ist Zustand ist ja wohl entscheidend

Nee, s.o.

Muss er dann für die 14 Jahre nachträglich Unterhalt
bezahlen??

soweit ich weiss max 4 Jahre rückwirkend

Auch das weiß ich nicht, bzw. usw.

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Mutter
wirksam verzichten kann auf einen Unterhaltsanspruch, den
das Kind gegenüber dem Vater hat und man sich auf eine
Verjährung dem Kind gegenüber nicht wird berufen können,
glaube ich das schon. Anderenfalls wäre wohl zumindest die
Mutter dem Kind gegenüber schadenersatzpflichtig.

dann viel Spass bei der Klage gegen die Mutter

Nach möglichen familiären Verwicklungen ist hier aber nicht gefragt.

Gruß
smalbop

Hallo smallbop,

Es ist für die Unterhaltsverpflichtung des Vaters völlig
unerheblich, ob er arm oder reich ist. Lediglich die
Vollstreckbarkeit des Rechts kann durch Armut gehemmt werden.
Aber das Recht also solches besteht. Daher spielen wie gesagt
die Vermögensverhältnisse des Vaters auch nur
prinzipiell keine Rolle.

das ist falsch. Die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners begrenzt den Anspruch, nicht die Vollstreckbarkeit. Es werden aber hohe Anforderungen an die mangelnde Leistungsfähigkeit gestellt, Arbeitslosigkeit allein reicht nicht aus, es sind auch die Bemühungen nachzuweisen, Jobs zu finden.

Muss er dann für die 14 Jahre nachträglich Unterhalt
bezahlen??

soweit ich weiss max 4 Jahre rückwirkend

Auch das weiß ich nicht, bzw. usw.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html

VG
EK