Nehmen wir mal an, jemand kauft sich zwei neue Merino-Wolle-Pullover. Pullover 1 geht nach einiger Zeit kaputt und wird ohne Probleme umgetauscht. Etwas später geht auch der andere, sowie der neue umgetauschte kaputt. Die Pullover sind sozusagen schrottreif, anziehen kann die keiner mehr.
Nun möchte der Kunde die beiden Pullover reklamieren - die Verkäuferin lehnt jedoch ab, da die Pullover nicht gewaschen sind! (Verschmutzt wären sie dabei gar nicht, nur halt getragen.)
Wäre das dann richtig? Müsste der Kunde nun die Pullover nochmals waschen, damit sie sie dann wegschmeißen könnten? Und zusätzlich den Weg nochmal machen + Parkgebühren zahlen?
Nein, waschen ist nicht mehr erforderlich. Es handelt sich hierbei nicht um einen Umtausch, sondern eine Reklamation, also die Geltendmachung der Sachmängelhaftungsrechte des Käufers. Der Verkäufer ist bei Vorliegen eines Mangels verpflichtet, die Ware zu reparieren, Neuware zu liefern oder den Kaufpreis zurückzuzahlen. Ob ein Pullover dabei gewaschen ist oder nicht ist gesetzlich nicht geregelt.
Gruß
apfjur http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Stimmt jedenfalls, ich habs im Betreff falsch formuliert. Es würde sich in dem Fall um eine Reklamation handeln.
Meines Wissens nach ist es eine Reklamation wenn eine Sache nen Mangel hat und ein Umtausch wenns der Kunden aus irgendwelchen persönlichen Gründen (passt oder gefällt nicht mehr) nicht mehr haben will. Ist dann sozusagen eher ne Service-Leistung.
Kann ich das irgendwo nachlesen, ausdrucken und der Verkäuferin unter die Nase halten, dass es so ist??
Stimmt jedenfalls, ich habs im Betreff falsch formuliert. Es
würde sich in dem Fall um eine Reklamation handeln.
Es muss sich aber erst noch heraus stellen, ob das wirklich so ist.
Meines Wissens nach ist es eine Reklamation wenn eine Sache
nen Mangel hat und ein Umtausch wenns der Kunden aus
irgendwelchen persönlichen Gründen (passt oder gefällt nicht
mehr) nicht mehr haben will. Ist dann sozusagen eher ne
Service-Leistung.
Richtig.
Dabei ist aber zu beachten, dass es um Mängel geht, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (hier also: beim Kauf) bereits vorliegen. Es gibt keine gesetzliche Mindesthaltbarkeitsdauer.
Kann ich das irgendwo nachlesen, ausdrucken und der
Verkäuferin unter die Nase halten, dass es so ist??