Hallo,
Angenommen einer Familie gehört eine Immobilie die von der Familie auch bewohnt wird. Einer aus der Familie stirbt nun, wodurch eine Erbengemeinschaft entsteht zu der plötzlich auch dritte Personen gehören.
Dürfen diese Drittpersonen die Immobilie dann auch mitnutzen ?
D.h. muss die (Rest)Familie ausziehen, weil man kann sein Wohnhaus ja nicht mit Fremden teilen ?
Danke ! Paul
Das ist etwas kompliziert. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über die Erbschaft verfügen. Wenn ein Teil der Erbengemeinschaft in der Immobilie wohnt und sich weigert auszuziehen, müsste die Erbengemeinschaft auf Herausgabe klagen. Das kann die Erbengemeinschaft aber nicht, weil diejenigen, die verklagt werden müssten, auch gleichzeitig als Kläger auftreten müssten.
Aber: Jeder Erbe kann die Auflösung der Erbengemeinschaft (Erbauseinandersetzung) betreiben, bei einer Immobilie wäre das über eine Zwangsversteigerung möglich. Ein äußerst unbefriedigender Vorgang, da die Versteigerung meist mit einem enormen Erlösverlust verbunden ist.
Fazit: Reden, Verhandeln, Vereinbaren, z.B. eine Nutzungsentschädigung für die nicht in der Immobilie wohnenden Miterben gemäß der Anteile.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
Es geht hier nicht um die Frage der Auseinandersetzng und natürlich kann man sich gütlich über alles einigen.
Hier geht es darum wie würde ein Gericht entscheiden wenn es zu keiner Einigung kommt, einzig in Bezug auf das Nutzungsrecht.
Es kann ja sein dass es in der Immobilie, sagen wir, einen Partykeller gibt. Und eine der Drittpersonen will da nun mit seinen Freunden zum feiern aus und ein gehen. Selbst wenn der Miteigentumsanteil nur 10% beträgt könnte man ja auf die Idee kommen und sagen, ja gut, dann darf der die Immobilie an 10% des Jahres, 35Tage nach Lust und Laune nutzen.
Dass das die Immobilie für die Familie unbewohnbar macht ist klar.
An sich gibt es doch ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ist nicht auch die Privatsphäre geschützt ? Oder gilt das nur in Relation zur Verwaltung ?
Dürfen also Dritte, in solch einer Konstellation, nach Lust und Laune in die Privatsphäre eindringen ?
Danke ! Paul