Hallo Zusammen,
mich würde folgendes interessieren:
Jemand erbt 200.000 € vom Vater und gründet von diesem Geld eine GmbH und schafft Maschinen für die GmbH an. Lebt zu diesem Zeitpunkt getrennt vom Noch-Ehegatten.
Verdienste gibt es im Moment noch nicht von der GmbH.
Jetzt die Frage: Wird die GmbH nun zum Zugewinn gezählt oder ist nicht da sie aus Erbe finanziert wurde. Man kann ja auch das Erbe anlegen und nur der Ertrag wird dem Zugewinn angerechnet. Es müsste sich doch die GmbH ähnlich verhalten da es sich ja auch um eine Anlage eben halt in Geschäftsanteile handelt - oder liege ich da Falsch?
Danke für eure Antworten!