Rechnung stellen bei Abmahnung?

Hi,

falls jemand ein fremdes Foto unerlaubt gewerblich benutzt - und das
schon seit über 1 1/2 Jahren - kann jemand diesen Unhold ja abmahnen und Schadensersatz einfordern.

Wenn das über einen Anwalt geht und der Urheber den Schadensersatz
erhält, dann bekommt er diesen ja zzgl. MwSt. Wenn der Urheber ein Gewerbe besitzt, wie muss derjenige den erhaltenden Schadensersatz steuerlich behandeln? Muss er irgendwie sowas wie eine „Rechnung“ stellen, in der der Schadensersatz zusammen mit den MwSt. aufgelistet sind? Oder wie läuft sowas ab?

Der Urheber muss die MwSt. des Schadensersatzes natürlich abführen, ebenso wie die Steuern, die auf den Schadensersatz fallen.

Freue mich auf Eure Antworten!

Hallo,
Umsatzsteuer fällt nur auf Geschäfte an, denen eine Leistung zugrunde liegt. Da einer Schadensersatzzahlung keine Leistung zugrunde liegt, fällt auf Schadensersatz keine Umsatzsteuer an.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Und wie sieht das mit Steuern aus? Muss man vom Schadensersatz nicht einen Teil an Steuern abführen?