Zeitmietvertrag - gesetzl. Kündigungsfrist

In unserem Zeitmietvertrag („befristeter 5-Jahres Vertrag“)
hat unser Vermieter unter dem Punkt „weitere Vereinbarungen“,
eingetragen :
„Das Mietverhältnis ist fest auf max. 5 Jahre
befristet!
Eine Kündigung ist von beiden Seiten mit gesetzlicher
Kündigungsfrist möglich.“

Ich dachte Zeitmietverträge sind vor Ablauf der Frist unkündbar ?
Ist diese Passage, von uns unterschrieben, gültig ?

vielen Dank für Antworten, Walter

Hi,
Mietverträge auf Zeit können nur in Sonderfällen vorzeitig beendet werden.
Vielleicht enthält dein Mietvertrag eine Verlängerungsoption, so etwa … verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht …
Dann würde sich die angegebene Kündigungsfrist auf diese Optionsmöglichkeit beziehen.
Gruß,
Francesco

Hallo Fracesco,
vielen Dank, Walter