In unserem Zeitmietvertrag („befristeter 5-Jahres Vertrag“)
hat unser Vermieter unter dem Punkt „weitere Vereinbarungen“,
eingetragen :
„Das Mietverhältnis ist fest auf max. 5 Jahre
befristet!
Eine Kündigung ist von beiden Seiten mit gesetzlicher
Kündigungsfrist möglich.“
Ich dachte Zeitmietverträge sind vor Ablauf der Frist unkündbar ?
Ist diese Passage, von uns unterschrieben, gültig ?
vielen Dank für Antworten, Walter