Unterhaltsvorschuss - kindergeld

Hallo,

Habe mal eine Frage. Ich schildere kurz die Situation:

Das Kind ist 8 Jahre alt.
Das Kind wohnt seit letztem Monat bei ihrem papa, und geht schon 3
Wochen auf die Ortsansässige Schule. Dem papa wurde in dieser Zeit nun auch
das halbe Sorgerecht übertragen! Sie wurde nun auch bei ihrem Papa beim
Einwohnermeldeamt angemeldet usw.

Die Mama des kindes hat noch einen Sohn, er ist 4 Jahre alt.
Dieser lebt weiterhin bei ihr (mit ihrem Freund zusammen). Jetzt hat Papa
natürlich die Unterhaltszahlungen eingestellt, und wird
zukünftig auch das Kindergeld bekommen.

Jetzt zu meiner Frage:
Steht dem papa denn Unterhalt von der Mama zu? Sie ist arbeitslos und kann
auf keinen Fall zahlen. daher würde dem papa doch unterhaltsvorschuss
zustehen. Gerade wegen ihres kleinen sohnes, wird sie auch nicht mehr
wirklich viel arbeiten gehen können. Was papa nicht möchte ist, dass
sie das Geld dem Staat zurück zahlen muss, was sich natürlich über
die Jahre anhaufen wird. Welcher Fall müsste denn gegeben sein, damit
sie den Unterhaltsvorschuss eben nicht zurück zahlen müsste!? Ich
denke, solange sie unter ihrem existenzminimum lebt, kann der Staat
sich sicher nichts zurück holen, oder?

Papa möchte ihr einfach nicht schaden, aber das dem Kind
zustehende Geld auch nicht liegen lassen.

Desweiteren, da momentan kein unterhalt gezahlt wird, kann man nicht
das gesamte kindergeld (wird ja hälftig auf den untzerhalt drauf
gerechnet) beantragen?

Und gibt es sonst noch was wichtiges, ausser dem kindergeld und dem
unterhaltsanspruch?

Vielen Dank vorab!

mfg
malermeister

Hallo malermeister_80,
meines wissen ist es so das die höhe der Unterhaltszahlungen abhänigig von den einkünften sind.

Ich würde dir raten dich einmal im Amtsgericht(Familiengericht) schlau zu machen.
Es gibt glaube ich eine Tabbelle wo sich die höhe der Unterhaltszahlungen regelt.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen…

MFG
C.Sud

PS: Wer Rechtschreibfehler endeckt -> darf sie behalten…

Hallo,

der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des jeweiligen Kindes und richtet sich nach dem Einkommen des NICHTbetreuenden Elternteiles.

Wenn Kind Arno - selbst wenn es in der gleichen Alterklasse der DüTa (beide wären Zwillinge) ist - bei Papa und ein Kind Berta bei Mama lebt muss jeder Elternteil Unterhalt nach seinen eigenen Einkünften für das nicht bei ihm lebende Elternteil bezahlen.

Gegenrechnungen werden oft (intern zwischen den Eltern) gemacht, werden aber dann unhaltbar, wenn z. B. ein Elternteil öffentliche Mittel (z. B. Hartz IV) benötigt. Die Behörden rechnen dann so, als würde der Unterhalt an das beim hilfebedürftigen Elternteil lebende Kind fließen.

Im angefragten fiktiven Fall, muss die Mutter den Unterhaltsvorschuss (den sich der Vater für das bei ihm lebende Kind auszahlen lässt) nicht zurückbezahlen, wenn sie ihre Zahlungsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat (z. B. weil sie einen Job kündigt). Zuständig hierfür ist der § 1603 BGB.

Da das von ihr betreute Kind schon älter als drei Jahre ist, wird sie mindestens einen Teilzeitjob annehmen müssen. Allerdings wird dabei kaum soviel Verdienst erwirtschaftet werden, dass sie sich in die Lage versetzt, dass sie Unterhalt bezahlen kann.

Achtung: nicht selten arbeiten Unterhaltsvorschusskassen hier nicht streng gesetzlich. Sie „genehmigen“ Ratenzahlungen und/oder lassen Schulden auflaufen. Damit erkennt man die Schuld und Rückzahlungspflicht an. Die Behörden müssen das als Ausfallleistung verbuchen, wenn der Zahlelternteil (nach § 1603 BGB) ohne Schuld zahlungsunfähig ist.

Der Vater hat in diesem Fall mit ziemlich hoher Sicherheit auch eine Einkommensreduzierung, nach welcher er den Barunterhalt bezahlen muss. Er darf oftmals für die Betreuung des bei ihm lebenden Kindes entweder die Betreuungskosten (z. B. Hort, Tagesmutter) von seinem eigenen Einkommen (vor der Unterhaltszahlung) oder generell einen Betreuungsbonus abziehen.

Kindergeld bekommt der Elternteil bei dem das Kind lebt. Die Hälfte des erhaltenen Kindergeldes wird unterhaltszahlungsreduzierend angerechnet.

Gruß
Ingrid