Verjährung von Handwerksleistungen ?

Hallo, wer weiss es?
Wielange kann sich ein Handwerker Zeit für die Rechnung lassen?
Oder andersrum: nach welcher Zeit brauche ich Handwerker-Rechnungen nichtmehr zu bezahlen?

Gruss Waldemar

Hallo,
die Rechnung musst du immer bezahlen,das heist deine Schuld erlischt erst mit der Bezahlung,jedoch kann sich der Schuldner auf Verjähung berufen und man kann
die Forderung nicht mehr Gerichtlich einziehen.
Die forderung verjährt nach 2 jahren bei Privatleuten,bei Geschäftsleuten untereinander nach 4 Jahren
der Stichtag für den beginn der verjährung ist der 31.12 des entstehungsjahres.D.h Am 1.1. noch 2 bzw 4 Jahre.
So haben Sie mir das jedenfalls mal vor einiger Zeit beigebracht.Falls es total daneben ist wird sich sicher hier noch mal ein Profi zu Wort melden.
Ich bitte sogar um berichtigung, falls notwendig.
Roger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

.