Guten Tag,
wer kann mir helfen?
2 kinder sind in deutschland geboren, unehelich, mutter österreicherin, vater deutscher, vaterschaft wurde anerkannt, die kinder wurden auf den fam. namen des vaters eingetragen.
frage 1: besteht gemeinsames sorgerecht?
frage 2: kann der vater die kinder in seine lohnsteuerkarte eintragen lassen, obwohl die mutter familienbeihilfe in deutschland bezieht?, lohnsteuerpflichtig ist sie in österreich.
sie haben zwischenzeitlich nach österreichischem recht geheiratet und sich wieder scheiden lassen, mutter lebt in österreich, vater in deutschland, die kinder bei der mutter… besteht automatisch gemeinsames sorgerecht, wegen der heirat?
vielen dank!