Wann gilt ein Vorstand als 'gewählt'?

Hallo zusammen,

ich habe folgenden fiktiven Fall:

Bei einer Vereinsversammlung soll ein Vorstand gewählt werden.
Nun würden nach einer geheimen Wahl die Stimmen/das Wahlergebnis verlesen werden.

Angenommen ein Kandidat/bei mehreren zu wählenden Personen (z.B. Beisitzern) hätten mehr als 50% der abgegeben gültigen Stimmen auf sich erhalten.
Der Veranstaltungsleiter würde direkt nach Bekanntgabe des Ergebnisses die Veranstaltung beenden/für beendet erklären, wären die Personen dann schon gewählt oder müssten sie nicht sofort/unmittelbar gefragt werden, ob sie die Wahl annhemen?

Bis wann hätten die Kandidaten das Recht/die Pflicht, die Wahl anzunehmen??

Danke und Gruß

Flons

Die Gewählten können im Vorfeld erklären, dass sie im Falle einer Mehrheit die Wahl auch annehmen, oder sie müssen nach der Wahl erklären das sie das Amt annehmen. So sollte es auch im Protokoll vermerkt sein. Relevant ist der Wille der Betreffenden. Nimmt der Wahlleiter an, dass alle die Wahl auch angenommen haben und ist dies letztendlich auch der Fall ist doch auch alles in Ordnung. Ein Vermerk im Protokoll sollte zur Annahme jedoch stehen. Zum einen ggf. für das Registergericht, als auch als Nachweis wenn es Streit darüber gibt.

Ansonsten ist das Vorstandsamt als Ehrenamt jederzeit kündbar.