Hallo,
ich wüßte generell mal gerne, welchen Status eine beglaubigte Übersetzung von einem staatlich geprüften Übersetzer hat?
Meiner Meinung nach müßte dass doch eine eigenständige Urkunde sein, auch ohne dass das Original an die Übersetzung dran getackert ist, oder nicht?
Wie seht Ihr das?
Welchen Sinn macht es sonst eine Übersetzung beglaubigen zu lassen?
Wenn jemand hierzu einen Paragrafen findet, der den Status genau festlegt, bitte hier posten.
Danke und Grüße
Maryza
Urkundencharakter
ich wüßte generell mal gerne, welchen Status eine beglaubigte
Übersetzung von einem staatlich geprüften Übersetzer hat?
Ob der staatl. geprüft ist oder nicht. Entscheidend ist, dass er öffentl. vereidigt ist. Selbstverständlich muss er dazu die Sprache seiner Übersetzungen beherrschen und auch nachweisen.
Meiner Meinung nach müßte dass doch eine eigenständige Urkunde
sein, auch ohne dass das Original an die Übersetzung dran
getackert ist, oder nicht?
Wie seht Ihr das?
Welchen Sinn macht es sonst eine Übersetzung beglaubigen zu
lassen? Beglaubigungen können mehr Stellen ausstellen, als man denkt.
Was du meinst, ist die sprachliche Übersetzung einer Urkunde durch einen öfftl. vereidigten Übersetzer.
http://www.lengua.com/Beglaubigte_Uebersetzungen.shtml
Wenn jemand hierzu einen Paragrafen findet, der den Status
genau festlegt, bitte hier posten.
http://www.buzer.de/gesetz/6466/a90162.htm
Hi Danke für dein Posting,
aber viel schlauer bin ich jetzt nicht 
Beispiel: Eine Heiratsurkunde auf griechisch wird von einem staatlich gepr. und vereidigtem Übersetzer übersetzt und anschließend beglaubigt. Die deutschen Behörden erkennen es aber nicht an, weil die Original Heiratsurkunde nicht an der Übersetzung dran getackert und gestempelt ist.
Wäre das Verhalten der Behörden korrekt? Meiner Meinung nach ist die Übersetzung - da beglaubigt- ein in sich allein stehende Urkunde.
Oder nicht?
VG
Maryza
Beispiel: Eine Heiratsurkunde auf griechisch wird von einem
staatlich gepr. und vereidigtem Übersetzer übersetzt und
anschließend beglaubigt. Die deutschen Behörden erkennen es
aber nicht an, weil die Original Heiratsurkunde nicht an der
Übersetzung dran getackert und gestempelt ist.
Weil die Übersetzung eine neue Urkunde ist, welche lediglich die richtige Übersetzung einer anderen Urkunde beurkundet. D.h. die Übersetzungsurkunde beurkundet die korrekte sprachliche Übersetzung, ist aber selber keine (behlaubigte) Abschrift der Heiratsurkunde.
Wäre das Verhalten der Behörden korrekt?
Offensichtlich schon.
Meiner Meinung nach ist die Übersetzung - da beglaubigt- ein in sich allein
stehende Urkunde.
Oder nicht?
Oder nicht, weil sie eine andere Urkunde nur übersetzt. Es ist demnach keine Zweitschrift in anderer Sprache der zuübersetzenden Urkunde. Also keine neue Heiratsurkunde in anderer Sprache. Denn die müsste der Heiratsurkundenausteller ausstellen. Der öfftl. vereidigte Übersetzer beglaubigt nur, richtig übersetzt zu haben.
Er kann mitunter eine Abschrift (Kopie) des Originals (hier Heiratsurkunde) zusammen mit seiner Übersetzung „tackern“, was eigentlich ösen heißt. Siehe die notariellen Urkunden. Wobei die Übersetzerurkunde keine notarielle Urkunde ist!
Hallo Maryza,
ich habe zwar keine direkte Antwort auf Deine Frage nach Status einer beglaubigten Übersetzung.
Hier beim Auswärtigen Amt bin ich auf etwas gestossen, dass Dir vielleicht in der Frage des Problems Original Heiratsurkunde / Behörde weiter hilft.
[http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsular…](http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Urkunden Auslaendische oeffentliche__inDeutschland,property=Daten.pdf)
Unter II. und III. findest Du Infos. Eventuell könnte ein Ausdruck und Vorlage bei der Behörde helfen, um die Original-Urkunde (die immer notwendig ist) ohne Übersetzung anerkannt zu bekommen.
Viel Glück, R