Rechtsfall Kaufvertrag --> 2 korresp. WE?

Hallo!
Habe da folgenden Fall zu lösen, komme aber nicht so wirklich dahinter:

V schickt eine Werbemail an seine Kunden „Sonderangebot Wein aus Chile 10 € pro Flasche - wegen begrenzter Menge sofortige Bestellung nötig“
K antwortet sofort: „Eilt! 100 Flaschen, sofortige Lieferung“
V antwortet nicht, gibt aber die Mail an die Versandabteilung zur Bearbeitung weiter.
Ist ein Vertrag zu Stande gekommen?

Hier mal meine „Groblösung“: Kaufvertrag kommt zu Stande bei 2 korrespondierenden WE (Angebot und Annahme)
1.Werbemail ist kein Angebot, sondern Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).
2.„V antwortet nicht, gibt aber die Mail…“: gem. §151 BGB ist die Erklärung über die Annahme entbehrlich --> Annahme würde vorliegen
3. Antwort des K: Reicht das als WE? Da wir Angebot so definiert haben, dass alle wesentlichen Inhalte des Vertrages erfasst sein müssen. Aber hier fehlt im Angebot ja schon der Preis, also kein Angebot? Oder reicht eine Antwort auf solch eine Mail (in der der Preis ja steht) als Angebot doch?

Schon mal im Voraus danke für die Hilfe

Viele Grüße

Yvonne

Oder reicht eine Antwort auf solch
eine Mail (in der der Preis ja steht) als Angebot doch?

Ja.

Für die Frage, ob eine WE vorliegt und, wenn ja, welchen Inhalt sie hat, kommt es auf die Auslegung nach §§ 157, 133, 242 BGB an. Bei einer invitatio ad offerendum liegt es nahe, dass das Angebot (im Rechtssinne) auf diese Bezug nimmt, ohne den Inhalt ganz zu wiederholen.

Levay