Hallo Forum!
Es ist doch so, dass normale DVDs nicht für gewerblichen Verleih (z.B. Videothek) verwendet werden dürfen…
Liege ich hierbei mit meinem Laienwissen soweit richtig?
Gibt es Ausnahmen, wodurch es möglich wäre, dass im Vorspann eines geliehenen Films der Hinweis kommt, dass dieser Film ausschließlich zur Vorführung im privaten Bereich und nicht für gewerbliche Vorführungen verwendet werden darf? Vielleicht Rechte nachkaufen, k.A.
Gilt gleiches auch für VOD - video on demand? Hier liegt ja keine physische DVD vor, aber der Vorspann liese darauf schließen, dass es sich um eine normale, billige DVD handelt, denn wer würde die teure und die billige DVD kaufen, wenn sie nur 1x eingelesen und danach verwahrt wird.
Falls ich richtig liege, wie würde man sich in einem solchen fiktiven Fall korrekt verhalten?
THX
TM