Auslandsdienstreise - Pauschbetrag zu gering?

Ich bin angestellt und war vor kurzem auf einer fünftägigen Dienstreise in den USA (Ohio).

Ich bekam jedoch als Tagegeld nur den Pauschbetrag für eine Inlandsdienstreise (46 DM), da dies in der Betriebsvereinbarung so festgelegt ist. Doch im entsprechenden Amtsblatt zum Steuerrecht ist ein etwa doppelt so hoher Betrag festgelegt.

Frage: Kann eigentlich die Betriebsvereinbarung durch dieses Steuerrecht aufgehoben werden? Steht mir daher nicht ein viel höherer Pauschbetrag zu?

hi,

du musst mal stark differenzieren zwischen deinem arbeitsvertrag und betriebsvereinbarungen (arbeitsrecht) und dem steuerrecht.

die pauschalen für verpflegungsmehraufwendungen und übernachtungskosten bedeuten, das der arbeitgeber bis zu diesen beträgen (laut tabelle) lohnsteuerfrei erstatten KANN!!!
nicht muss! bedeutet für dich in deinem fall, du kannst als werbungskosten den eigentlichen tabellenwert ansetzen und hast dann nur geringere steuerfreie erstattungen die du dagegen rechnest. im endeffekt bleiben also ein paar werbungskosten übrig.

die betriebsvereinbarung kann natuerlich einen anderen betrag vorsehen, sie könnte auch keine erstattung ausmachen etc…

gruss

shob

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Danke
… ich kenne mich halt noch zu wenig aus mit der Materie.
H.