Befangenheit,Anwältliche Schweigepflichtverletzung

Eine Künstlerin (geschieden, mit Kind) hat Ausstellungseröffnung. Unbekannte Anwältin kommt zu ihr und sagt: hallo, ich bin deine Anwältin und habe deine Scheidung vorbereitet. Dabei ist sie in Begleitung von der Affäre des Ex Mannes von der Künstlerin. Desweiteren stellt sich fest, die Anwältin arbeitet im Büro von dem gemeinsamen und offiziellen Anwalt bei der Scheidung dieser zwei Menschen.(Befangenheit, Scheidungsurteil unter Einfluss, Schweigepflichtverletzung?)

Die Künstlerin schreibt dem Anwalt und bittet um Stellungnahme. Eine Woche keine Reaktion. Kann ein anderer Anwalt eingeschaltet werden?

Danke für eure Hilfe…

Eine Künstlerin (geschieden, mit Kind) hat
Ausstellungseröffnung. Unbekannte Anwältin kommt zu ihr und
sagt: hallo, ich bin deine Anwältin und habe deine Scheidung
vorbereitet. Dabei ist sie in Begleitung von der Affäre des Ex
Mannes von der Künstlerin. Desweiteren stellt sich fest, die
Anwältin arbeitet im Büro von dem gemeinsamen und offiziellen
Anwalt bei der Scheidung dieser zwei Menschen.(Befangenheit,
Scheidungsurteil unter Einfluss, Schweigepflichtverletzung?)

Die Künstlerin schreibt dem Anwalt und bittet um
Stellungnahme. Eine Woche keine Reaktion. Kann ein anderer
Anwalt eingeschaltet werden?

Wenn Zeugen für diesen Vorfall vorhanden sind, wäre die beste Adresse die zuständige Anwaltskammer. Dort gibt es ein Gremium, die sich mit Verfehlungen der im bezirk tätigen Rechtsanwälte auseinandersetzen und zwischen Beschwerdeführer und dem Anwalt, dem ein Fehlverhalten angelastet wird versuchen zu vermitteln. Dieses Gremium kann auch wegen des erwiesenen Fehlverhaltens Strafen verhängen bis hin zum Ausschluss.

Befangenheit,Anwältl Schweigepflichtverletzg.???
Hi,
habe für meine Ausführung zu Deiner Frage, die ich deshalb mit ??? versehen habe, keine Gewähr: Eine Dir fremde Anwältin muß jemand bestellt haben, der/die diese Anwältin kennt und beauftragt hat, womit sie „gegnerische A“ ist, die also die andere Partei vertritt und damít nicht „Deine A“ sein kann, ansonsten Du sie auch zu honorieren hättest. Das solltest Du zunächst klären.
liebe Grüße
Christian

Erstmal: Es gibt keinen „gemeinsamen Anwalt“ bei einer Scheidung, es gibt nur die Möglichkeit, dass sich nur die antragsstellende Partei im Verfahren anwaltlich vertreten lässt und die Kosten dann geteilt werden.

(Befangenheit,

Das ist eine der Grundeigenschaften und -tugenden eines Rechtsanwalts, dass er nur die Interessen seiner Partei im Kopf hat.

Scheidungsurteil unter Einfluss

Drogen?

Schweigepflichtverletzung?)

Wem gegenüber? Der angestellten Anwältin aus der eigenen Kanzlei? Wie soll denn ein Anwalt vernünftig arbeiten, wenn er seine Sachen nicht mit seinen Angestellten/Sozii besprechen darf?

Die Künstlerin schreibt dem Anwalt und bittet um
Stellungnahme. Eine Woche keine Reaktion.

Wozu auch? Dem Anwalt ist höchstens vorzuwerfen, dass er der Künstlerin nicht hat erklären können, wie so eine Scheidung mit einem Anwalt abläuft.

Kann ein anderer
Anwalt eingeschaltet werden?

Natürlich.