anfang Oktober 2000 wurde mein Freund geschieden, ca.1 1/2 Jahre nach der Trennung die mit sofortigem Auszug der Ehefrau einherging. Von diesem Zeitpunkt an lebt sein Sohn bei ihm, war jedoch jedes WE bei der Mutter. Das Sorgerecht haben beide, weiter wurde bei der Scheidung über das Kind nicht gesprochen. Nun die Fragen:
Wie sieht die Umsetzung des „gemeinsamen“ Sorgerechtes aus? Kann z.B. die Mutter (obwohl das Kind nicht bei ihr lebt und gemeldet ist) das Kind alleine in einer Schule anmelden (er kommt nach den Ferien in die 5. Klassse)? Desgleichen Themen wie Zahnarzt oder Impfung usw. Hat der Vater automatisch das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ und kann ggf. die Aufenthalte bei der Mutter einschränken? Wenn ja, welche Gründe müßten vorliegen? Kann das Kind bei der Mutter (berufstätig und zahlt Unterhalt für das Kind) krankenversichert werden, auch wenn es nicht bei ihr gemeldet ist und hätte dies Nachteile für den Vater?
Ich weiß, das sind eine Menge Fragen aber ich wäre Euch auch schon für allgemeine Antworten dankbar.
Zum Thema Krankenversicherung
Soviel ich weiß, können sich die Eltern aussuchen, bei wem das Kind versichert wird. Es könnte aber auch sein, dass es bei demjenigen mit dem höheren Einkommen versichert werden muss. Am besten einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen. Nachteile dürfte es eigentlich nicht haben, es sei denn, die Mutter rückt z.B. die Versicherungskarte nicht heraus.
Wo das Kind gemeldet ist, spielt jedenfalls in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Hi,
das Sorgerecht beinhaltet auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn das Scheidungsgericht hier keine speziellen Regelungen getroffen hat, gilt, dass beide Elternteile sich in allen Fragen einigen müssen, so über den Schulbesuch und Besuchsrecht des anderen Elternteils.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist und es zum Streit kommt, muß das Gericht wieder angerufen werden und wird die streitigen Fragen klären.
Besser ist eine gütliche Einigung. Also immer zusammensetzen und darüber sprechen. Ist für die Seele des Sohnemanns auch das Beste.
Gruß,
Francesco