Verbotsschild auf Spielplatz, genauer?

Guten Tag,
im Rahmen einer Diskussion unter Anwohnern eines kleinen, öffentlichen Kinderspielplatzes, interessiert mich folgendes Problem:

Es handelt sich um einen ausgewiesenen Spielplatz mit einer Schaukel, einem Wipptier und einer kleinen Rutsche, der parkähnlich angelegt ist. Es gibt zwei Zugänge, so dass der Platz gerne auch von Spaziergängern besucht wird. Zudem kann der Weg durch den Spielplatz gut als Abkürzung genommen werden, da man dann nicht „aussen herum“ um den angrenzenden Häuserblock gehen muss.
Gewohnheitsmässig wird der Spielplatz auch von Anwohnern in Hundebegleitung durchquert.

An den Eingängen steht ein Verbotsschild, auf dem jeweils das Bild eines Fahrrades, eines Fußballes, eines Hundes und eines Helmes durchgestrichen ist (kein Text).

Im Allgemeinen geht es nun um die Frage, ob rechtlich gesehen alle dargestellten Dinge auf dem Spielplatz „verboten“ sind, d.h. also erst gar nicht mitgeführt werden dürfen. Im Besonderen gab den Anstoss zur Diskussion das Betreten des Spielplatzes mit einem angeleinten Welpen zwecks Abkürzung des Weges.

Es geht grundsätzlich NICHT um Meinungen, ob Hunde auf Spielplätzen etwas zu suchen haben oder ob da Fußball gespielt werden sollte, etc. und ob dieses oder jenes Verbot sinnvoll ist, sondern nur darum, WAS GENAU mit diesem Verbotsschild verboten wird. Darf ein Hund angeleint durch diesen Spielplatz geführt werden oder darf er ihn gar nicht
betreten? Darf man sein Fahrrad über den Spielplatz schieben? Ist es verboten, mit einem Fußball unterm Arm auf dem Spielplatz zu stehen? Usw.

Und wie sähe es ohne dieses anscheinend interpretationsfähige Schild aus? Weiss hier jemand ob es grundsätzliche Gesetze oder Verordnungen zum Thema „Spielplatzrecht“ gibt und wo man diese, am Besten online, findet (Google hat mich nicht so sehr dabei unterstützt)? Ich vermute, dass dies im Detail Sache des Landes oder der Gemeinde ist, aber vielleicht gibt es irgendwelche Grundsätze, an denen man sich orientieren kann?

Viele Grüße!
Lotte

Hallo,

wenn es ein öffentlicher Spielplatz ist und die Schilder von der Kommune aufgestellt wurden, dann wäre für die Wirksamkeit der Schilder das Verwaltungsrecht verantwortlich. Danach müssten diese Schilder denjenigen erkennen lassen, der dafür verantwortlich ist (es müsste z.B. drunterstehen „der Stadtdirektor“). Steht das nicht drunter, haben die Schilder keinerlei Rechtswirkung.
Schilder kann eigentlich jeder aufstellen, ob sie wirksam sind, das ist 'ne ganz andere Sache.
Es wäre eine Ausnahme davon möglich, wenn es im kommunalem Recht oder sogar im Landesrecht ein Gesetz, eine Satzung, gäbe, in der diese Schilder explizit angesprochen werden (so dass es eine Legaldefinition gäbe). Dann wären die Schilder auch ohne Erlasser gültig. Aber dafür müsste man sich bei der Kommune erkundigen bzw. auf deren Homepage suchen.

Gruss

Iru

An den Eingängen steht ein Verbotsschild, auf dem jeweils das
Bild eines Fahrrades, eines Fußballes, eines Hundes und eines
Helmes durchgestrichen ist (kein Text).

Im Allgemeinen geht es nun um die Frage, ob rechtlich gesehen
alle dargestellten Dinge auf dem Spielplatz „verboten“ sind,
d.h. also erst gar nicht mitgeführt werden dürfen.

Gäbe es denn eine anderen Möglichkeit, die Anordnung der Schilder zu verstehen, als so, dass die durchgestrichenen Dinge nicht in den Raum des Spielplatzes eingeführt werden dürfen (egal, zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum)?

An den Eingängen steht ein Verbotsschild, auf dem jeweils das
Bild eines Fahrrades, eines Fußballes, eines Hundes und eines
Helmes durchgestrichen ist (kein Text).

Gäbe es denn eine anderen Möglichkeit, die Anordnung der
Schilder zu verstehen, als so, dass die durchgestrichenen
Dinge nicht in den Raum des Spielplatzes eingeführt werden
dürfen (egal, zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum)?

Da stellst du eine schwierige Frage. Man könnte sich die ganze Diskussion sparen, wenn das, was in der betreffenden Ortssatzung steht und einer breiteren Öffentlichkeit mitgeteilt werden soll, auch im Klartext und mit Unterschrift dort stünde - und nicht als Comic für Analphabeten, auch wenn es davon dank Privatfernsehen immer mehr in der Bevölkerung gibt. Es kann sich nämlich durchaus jeder drauf rausreden, zu blöd zu sein, ein eindeutiges Piktogramm zu verstehen. Deswegen sind ja zum Beispiel auch alle Verkehrsschilder rechtlich nur dann von Belang, wenn sie exakt dem Verkehrszeichenkatalog entsprechen.

Gruß
smalbop

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Gäbe es denn eine anderen Möglichkeit, die Anordnung der
Schilder zu verstehen, als so, dass die durchgestrichenen
Dinge nicht in den Raum des Spielplatzes eingeführt werden
dürfen (egal, zu welchem Zweck und für welchen Zeitraum)?

Hallo,

das ist ja gerade das Problem. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, wie das Schild zu verstehen ist, denn es erscheint unlogisch:

Einige Anwohner sehen es genau wie Du, andere argumentieren, dass genau dies nicht gemeint sein kann, da es unlogisch wäre wenn Kinder z.B. mit dem Fahrrad zu dem Spielplatz kommen und die Fahrräder dann dort nicht abstellen dürften (ausserhalb des Spielplatzes, vor den Eingängen o.ä., ist dies nicht möglich, da die Fahrbahn dort direkt ohne Bürgersteig abschliesst).

Ein „Komplettverbot“ ist irgendwie nicht einleuchtend. Sinnvoll erscheint es, wenn z.B. mit Fahrradhelm auf dem Kopf nicht auf den Spielgeräten geturnt wird wegen der Strangulierungsgefahr, aber warum ein mitgebrachter Helm nicht auf der Bank abgelegt werden sollte ist unklar.

Daher die Vermutung, die Schilder würden lediglich die „Benutzung“ der abgebildeten Dinge verbieten.

Danke Dir für Deine Antwort!

Da ich online nichts finden konnte, werde ich nächste Woche mal in unserem Rathaus nachfragen.

Ach, Entschuldigung. Ich habe eben erst Deine VK angeschaut. Dann handelte es sich bei Deinem Beitrag um eine rhetorische Frage…

Ich habe in meiner Naivität geglaubt, jemand erwartet tatsächlich eine nähere Erläuterung von mir, welche andere Möglichkeiten da gesehen wurden.

Anscheinend ist in manchen Köpfen nicht vorgesehen, dass sich jemand Gedanken um den Sinngehalt von Verboten macht.
Das finde ich schade und kontraproduktiv.

Da stellst du eine schwierige Frage. Man könnte sich die ganze
Diskussion sparen, wenn das, was in der betreffenden
Ortssatzung steht und einer breiteren Öffentlichkeit
mitgeteilt werden soll, auch im Klartext und mit Unterschrift
dort stünde - und nicht als Comic für Analphabeten, auch wenn
es davon dank Privatfernsehen immer mehr in der Bevölkerung
gibt. Es kann sich nämlich durchaus jeder drauf rausreden, zu
blöd zu sein, ein eindeutiges Piktogramm zu verstehen.
Deswegen sind ja zum Beispiel auch alle Verkehrsschilder
rechtlich nur dann von Belang, wenn sie exakt dem
Verkehrszeichenkatalog entsprechen.

…also eine Legaldefinition bestände. So bleibt es jedem selbst überlassen, was er denn daraus herausliest - und damit sind die Schilder wirkungslos, vielleicht nur als freundliche Einladung zu verstehen, was denn ein Bürger machen KÖNNTE (was es letztlich ist, ist egal, hauptsache er macht was).
Du hast einen feinen Beitrag geschrieben. Sehr gut, möchte ich sagen.

Gruß
smalbop

ebenfalls Gruss

Iru

1 Like

Hallo,
deine Frage ist ein typischer Fall davon, dass man in D’land alles, aber auch wirklich alles, selbst Selbstverständlichkeiten, schriftlich mit haaaaaarkleiner Bestimmung schriftlich regeln muss.
Also:
Hunde haben auf einem Spielplatz nichts verloren - dürfen also dort nicht spielen. Niemand wird was dagegen haben, wenn man (zügig) den Platz überquert, wohl aber, wenn der dort was hinterlässt.

Fahrradfahren auf dem Spielplatz ist nicht erlaubt - aus gutem Grund.
Wer aber will verbieten, das Rad dort an den Rand des Platzes abzustellen (nicht in der Mitte).
Dass Helme nicht benutzt werden sollen (Unfallgefahr) ist eigentlich auch klar - aber dass mit dem Schild das Ablegen des Helmes nicht verboten werden soll, sollte jedem vernünftigen Menschen eigentlich klar sein.

aber: wir sind hier in D’land…

Hallo, dass Spielplätze zunächst einmal für Kinder da sind und diese oftmals noch Analphabethen sind oder zumindest nicht gerade Beamtendeutsch „Das Mitführen von Fahrrädern, Hunden und Helmen ist verboten“ verstehen ist dir aber bewusst?!

Hauptsache ist, ein Kind versteht, dass es seinen Hund dort nicht mitbringen darf. Auch das Fahrrad hat dort nichts verloren, ebenso wie ein mitgebrachter Helm. Wenn man ihn zu Mutti unter Aufsicht an den Rand legen kann ist es vielleicht noch in Ordnung, aber wenn ein anderes Kind sich dieses Helm spassenhalber aufsetzt und damit aufknüpft ist das Geschrei groß.
Also Helme zuhause lassen, was dann auch das mit dem Fahradkommen reduziert. Mitgebrachte Fahrräder müssen vor dem Spielplatz festgemacht werden können, ZEit dafür mal eine Bürgerbewegung in Gang zu setzen.

Zu Hunden gibt es vielleicht noch in der örtlichen Grünflächensatzung etwas, denn dort ist das Problem vor allem die Hygiene des Spielsandes. Und das bezieht sich nicht nur auf Haufen, sondern auf alles was so ein Hund mitschleppt. Ausserdem neigen Hunde dazu überall ihre Nase reinzustecken und anschliessend freundliche Menschen anzuschlecken. Daher wird man evtl beim Veterinäramt auch etwas dazu erfahren, warum und in welchem Umfang Hunde verboten sind.

Gruß burli

Hallo

Hallo, dass Spielplätze zunächst einmal für Kinder da sind und
diese oftmals noch Analphabethen sind oder zumindest nicht
gerade Beamtendeutsch „Das Mitführen von Fahrrädern, Hunden
und Helmen ist verboten“ verstehen ist dir aber bewusst?!

Ist mir bewusst, dass manche kleinen Spielplatzbenutzer noch Analphabeten sind und dann allerdings in der Regel in Begleitung von des Lesens mächtigen Eltern.

Hauptsache ist, ein Kind versteht, dass es seinen Hund dort
nicht mitbringen darf.

Das KInd versteht es so oder so. Mancher oberschlaue Erwachsene versteht es aber nur auf die schriftliche Art. Ich habe mehr als einmal Hundebesitzer vom Spielplatz gescheucht. Nie waren es Kinder.

Auch das Fahrrad hat dort nichts verloren

Doch, man darf nur nicht auf dem Spielplatz damit fahren, wegen der Verletzungsgefahr.

ebenso wie ein mitgebrachter Helm.

Selbiges gilt für den Helm: Mitbringen ja, aufsetzen nein.

Wenn man ihn zu
Mutti unter Aufsicht an den Rand legen kann ist es vielleicht
noch in Ordnung, aber wenn ein anderes Kind sich dieses Helm
spassenhalber aufsetzt und damit aufknüpft ist das Geschrei
groß.

Das kann doch aber nur passieren, wenn sich ein anderes Kind den Helm - dann ebenfalls verbotswidrig - aufsetzt. Wieso gehst du davon aus, dass ein Kind etwas unterlässt, aber ein anderes Kind es tut?

Also Helme zuhause lassen, was dann auch das mit dem
Fahradkommen reduziert.

Das ist graue Theorie. Bei uns stapeln sich außerdem Fahrräder und Helme auf dem Spielplatz und kein Kind bedient sich dort, um mutwillig mit Helm herumzulaufen. Warum auch.

Mitgebrachte Fahrräder müssen vor dem
Spielplatz festgemacht werden können, ZEit dafür mal eine
Bürgerbewegung in Gang zu setzen.

Oder gleich eine Partei gründen.

Zu Hunden gibt es vielleicht noch in der örtlichen
Grünflächensatzung etwas, denn dort ist das Problem vor allem
die Hygiene des Spielsandes. Und das bezieht sich nicht nur
auf Haufen, sondern auf alles was so ein Hund mitschleppt.

Bezüglich Spielplätzen ist ein wesentlicher Aspekt nun mal auch der, dass ein Hund in der Lage ist, ein Kind anzufallen und das mitunter auch vorkommt. jedenfalls deutlich häufiger, als sich ein Kind am eigenen Fahrradhelm stranguliert. Gerade auf Spielplätzen, wo „herumgetobt“ wird, haben Hunde vor allem auch deshalb prinzipiell nichts verloren.

Gruß
smalbop

Schilder auf Spielplätzen sind zunächst keine Verbotsschilder sondern HINWEISSCHILDER

zudem legt die DIN EN 1176-7, 8.2.4 Hinweisschilder fest:
Das Hinweisschild soll enthalten:

  • Notrufnummer
  • Erreichbarkeit des Betreibers
  • Name/Adresse des Spielplatzes
  • Nutzer Information als Piktogramm

    Anmerkung: Hinweis Schilder sollen jeweils auf den Hauptzugangswegen so aufgestellt werden dass diese beim Betreten des Spielplatzes ihre hinweisgebende Funktion erfüllen. Dazu müssen diese als Hinweisschilder von allen Seiten erkennbar und einsehbar sein

Das Verbot von Fahrradhelmen ergibt sich aus der Vergrößerung des Kopfumfanges.
Das bedeutet, dass z.B. bei Kletternetzen, die so ausgelegt sind das ein Kind durch die Maschen mit dem Torso voran hindruch rutschen kann und der Kopf gleichfalls hindurch passt.
Das wäre mit einem Radhelm nicht gegeben und der Kopf bliebe hängen. Kopffangstelle.
Folglich macht das Verbot von Radhelmen auf einem Bolzplatz z.B. KEINEN SINN, bei einer Skateranlage sind Radhelme absolut sinnvoll.

Bei der Erstellung eines Hinweisschildes ist also auf den Einzelfall abzustellen

weitere Fragen an
fs@spielplatzprüfer.eu