Guten Tag,
im Rahmen einer Diskussion unter Anwohnern eines kleinen, öffentlichen Kinderspielplatzes, interessiert mich folgendes Problem:
Es handelt sich um einen ausgewiesenen Spielplatz mit einer Schaukel, einem Wipptier und einer kleinen Rutsche, der parkähnlich angelegt ist. Es gibt zwei Zugänge, so dass der Platz gerne auch von Spaziergängern besucht wird. Zudem kann der Weg durch den Spielplatz gut als Abkürzung genommen werden, da man dann nicht „aussen herum“ um den angrenzenden Häuserblock gehen muss.
Gewohnheitsmässig wird der Spielplatz auch von Anwohnern in Hundebegleitung durchquert.
An den Eingängen steht ein Verbotsschild, auf dem jeweils das Bild eines Fahrrades, eines Fußballes, eines Hundes und eines Helmes durchgestrichen ist (kein Text).
Im Allgemeinen geht es nun um die Frage, ob rechtlich gesehen alle dargestellten Dinge auf dem Spielplatz „verboten“ sind, d.h. also erst gar nicht mitgeführt werden dürfen. Im Besonderen gab den Anstoss zur Diskussion das Betreten des Spielplatzes mit einem angeleinten Welpen zwecks Abkürzung des Weges.
Es geht grundsätzlich NICHT um Meinungen, ob Hunde auf Spielplätzen etwas zu suchen haben oder ob da Fußball gespielt werden sollte, etc. und ob dieses oder jenes Verbot sinnvoll ist, sondern nur darum, WAS GENAU mit diesem Verbotsschild verboten wird. Darf ein Hund angeleint durch diesen Spielplatz geführt werden oder darf er ihn gar nicht
betreten? Darf man sein Fahrrad über den Spielplatz schieben? Ist es verboten, mit einem Fußball unterm Arm auf dem Spielplatz zu stehen? Usw.
Und wie sähe es ohne dieses anscheinend interpretationsfähige Schild aus? Weiss hier jemand ob es grundsätzliche Gesetze oder Verordnungen zum Thema „Spielplatzrecht“ gibt und wo man diese, am Besten online, findet (Google hat mich nicht so sehr dabei unterstützt)? Ich vermute, dass dies im Detail Sache des Landes oder der Gemeinde ist, aber vielleicht gibt es irgendwelche Grundsätze, an denen man sich orientieren kann?
Viele Grüße!
Lotte