Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv

Von: , Frage gestellt am So, 22. Nov 2009

Hallo zusammen, ich hab da mal eine allgemeine Frage, was heißt das:

"1,3 Geschäftsgebühr §§2, 13 RVG, Nr. 2300 VV"

Ich weiß das es eine Gebührenrechnung ist, aber nicht wie sich diese zusammensetzt, wie z.B. bei 50€ oder 500 €, sind die gebühren bei beiden gleich?

Danke schonmal für antworten

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv

    Auch hallo, "1,3 Geschäftsgebühr §§2, 13 RVG, Nr. 2300 VV"
    außergerichtliches Verfahren Ich weiß das es eine Gebührenrechnung ist, aber nicht wie sich
    diese zusammensetzt, wie z.B. bei 50€ oder 500 €, sind die
    gebühren bei beiden gleich?
    Die Frage verstehe ich nicht.
    Nenne mir mal den Streitwert, dann kann ich Dir sagen, wie hoch eine 1,3 ist.

    Dann wäre noch zu klären, ob der Satz von 1,3 gerechtfertigt ist. Möglicherweise auch mehr oder weniger. Das kommt auf die Schwierigkeit des Falles an.

    Gruß
    MOXA

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv

      Danke erstmal für die antwort, der streitwert liegt bei 50€

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv

        Hallo Danke erstmal für die antwort, der streitwert liegt bei 50€.
        Bei einem Streitwert von 50 Euro beträgt eine 1,3 Gebühr 32,50 Euro plus Auslagen (20 %) und Mehrwertsteuer. Bei mehreren Auftraggebern evtl. Erhöhung um 0,3

        weitere Tabelle:
        http://gebuehrentabelle.de/rvg-tabellen/

        MOXA

        • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv

          Das wären ja dann fast nochmal so viel! Ich finde das es irgendwie in gar keinen Bezug zueinander steht, aber naja, mach die gesetze ja nicht, aber recht herzlichen dank

          • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv

            Hallo,
            stimmt schon, bedenke aber, dass ein Rechtsanwalt - wenn er ein solches Mandat annimmt - auf jeden Fall "drauflegt". Hätte er nur solche Mandate, müsste er - falls es dann auch noch zum Prozess kommt - das komplette Verfahren durchziehen für weniger als Euro 100,00. Dafür muss er dann mir dem Mandanten zumindest eine Besprechung abhalten, an die Gegenseite schreiben, eine Klage ausarbeiten und einreichen, mindestens einmal zu Gericht zum Termin fahren, evtl. mehrere Telefonate führen. Das wäre dann der Mindestaufwand - und mit diesen 100 Euro muss er nicht nur sein eigenes Gehalt einschl. Sozialversicherungen etc etc bestreiten, sondern auch noch den Kanzleibetrieb aufrecht erhalten, Mitarbeiter und Mieten zahlen, Telefon etc.
            Für 100 Euro?
            Kannst jetzt vielleicht verstehen, dass solche Streitwerte nicht gerne gesehen werden. Anwälte sind keine Sozialämter !

            Zumal man bei einem Streitwert von 50 Euro auch nicht anwaltlich vertreten sein muss.

            Trotzdem - oder gerade deswegen - schöne Woche noch
            MOXA

            • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv

              ebenso ne tolle woche, ich wollte niemanden auf die füße treten, das mag alles sein so wie du es sagst, aber man kann auch die andere seite der geschichte sehen, das er nicht weit weg wohnt, wir ihm gesagt haben das es sich um ein paar tage verschiebt und er auch ein telefon samt nummer hat oder? dann ist es für mich nur geldschneiderei, weil er trotz wissen solch eine forderung stellt, das heißt dann mal wieder das man sich echt alles schriftlich belegen lassen muß.

              Ich wollte nur wissen ob die forderung so hinhaut, das tut sie und dann ist gut für mich, trotzalledem bin ich der meinung das das was kam falsch war, gerade weil wir es ihm gesagt haben, deshalb leben und leben lassen!

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