Re^5: Gebührenrechnung §2, 13 RVG, Nr. 2300 vv
Hallo,
stimmt schon, bedenke aber, dass ein Rechtsanwalt - wenn er ein solches Mandat annimmt - auf jeden Fall "drauflegt". Hätte er nur solche Mandate, müsste er - falls es dann auch noch zum Prozess kommt - das komplette Verfahren durchziehen für weniger als Euro 100,00. Dafür muss er dann mir dem Mandanten zumindest eine Besprechung abhalten, an die Gegenseite schreiben, eine Klage ausarbeiten und einreichen, mindestens einmal zu Gericht zum Termin fahren, evtl. mehrere Telefonate führen. Das wäre dann der Mindestaufwand - und mit diesen 100 Euro muss er nicht nur sein eigenes Gehalt einschl. Sozialversicherungen etc etc bestreiten, sondern auch noch den Kanzleibetrieb aufrecht erhalten, Mitarbeiter und Mieten zahlen, Telefon etc.
Für 100 Euro?
Kannst jetzt vielleicht verstehen, dass solche Streitwerte nicht gerne gesehen werden. Anwälte sind keine Sozialämter !
Zumal man bei einem Streitwert von 50 Euro auch nicht anwaltlich vertreten sein muss.
Trotzdem - oder gerade deswegen - schöne Woche noch
MOXA