Erziehungsurlaub und Unterhaltspflicht

Hallo, ich hab’ da mal 'ne Frage: Wie wirkt sich der Erziehungsurlaub, den ein Vater für sein 2.tes Kind nimmt auf die Unterhaltszahlungen für das erste Kind, das aus der vorangegangenen Ehe stammt, aus? Bin für jede fundierte Äußerung dankbar!

Hallo,
ganz einfach. Er muß ganz normal weiter zahlen. Denn er hat seine Beschäftigung ja ohne Not unterbrochen. Es gibt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit um den Kindesunterhalt zu bezahlen §1603 Abs. 2 BGB. Sollte er sich Elternzeit und Unterhalt für das erste Kind zeitgleich nicht leisten können, wird er wohl auf Elternzeit verzichten müssen.

LG
ausnahmefall