Beschwerderecht ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 1999

Beschwere ich mich ordentlich bei einem Amt und nichts passiert,
wie kann ich mich gegen diese Ignorranz zur Wehr setzen.

bspw. via Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä.

Andreas


3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten hilfreich
    Re: Beschwerderecht ?

    Na klar!

    Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Möglichkeit; genauso die Gegendarstellung.
    Alles ist form- und fristlos möglich. Als Jurist vollendet man diese Merkmale mit fruchtlos...
    Aber eine substantiierte Darstellung der Dinge mit einem sachlich fundierten Hinweis auf etwaige Fehler/Fehlverhalten bewirkt schon etwas.

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Beschwerderecht ?

    Eine Beschwerde wird in einer Behörde eigentlich immer sehr ersnst genommen.
    Es braucht natürlich alles seine Zeit.
    Wenn Du ca. 4 Wochen nichts gehört hast, schreibe einfach einen Brief.
    Darin forderst Du den Leiter der Behörde auf, Dir mitzuteilen, was er bezüglich Deiner Beschwerde unternommen hat.
    Gruß
    GrasdeHopper

  3. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Beschwerderecht ?

    Beschwere ich mich ordentlich bei einem
    Amt und nichts passiert,
    wie kann ich mich gegen diese Ignorranz
    zur Wehr setzen.
    Andreas
    Hi Du,
    normalerweise bekommst Du wenigstens eine Eingangsbestätigung mit der Mitteilung, dass "an der Sache gearbeitet" wird. Wenn DU nichtmal die bekommen hast, ist Dein Schreiben vielleicht falsch adressiert gewesen und nicht angekommen?????
    Wenn Du die Eingangsbestätigung hast, hast Du auch ein Aktenzeichen und eine Sachbearbeiterin.... ruf doch mal an....

    Gruß Ayla

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