nochmal Mietrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Feb 2001
Hallo,
ich hatte diesbezüglich zwar schon einmal angefragt, aber geklärt ist das alles noch nicht.
Situation:
eine Wohnung ist mit einem befristeten Mietvertrag für 5 Jahre vermietet. 2 Jahre sind abgelaufen.
Im Mietvertrag steht die Klausel, "...nach Ablauf der 5 Jahre kann das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters um ein weiteres Jahr verlängert werden...".
Ich habe bereits gelernt, daß in unserem Land Verträge anscheinend nichts wert sind und ich so den Mieter nicht loswerde. Er hat noch dazu eine Frau und 2 Kinder, womit er ja fast ein heiliger zu sein scheint.
Eigentlich besteht Eigenbedarf (Sohn des Vermieters) für die Wohnung, aber das scheint auch nicht interessant zu sein (nach einigen Aussagen hier im Forum).
Meine Idee ist nun, mit ihm vertraglich zu vereinbaren, die Miete auf dem derzeitigen (ohnehin um 40% zu niedrigen) Niveau zu belassen und dafür seine Garantie auf Auszug nach den eigentlich vereinbarten 5 Jahren (sprich in 3 Jahren) zu erhalten.
Wäre ein solcher Vertrag bindend für den Mieter?
Was sonst kann man tun, um sein Eigentum ganz normal nach Ablauf des Vertrages wieder selbst nutzen zu können?
Danke für Eure Tips,
Mathias
P.S.: es besteht in keinster Weise Bedürftigkeit beim Mieter. Er verdient anscheinend sehr ordentlich und die Wohnung ist ein Luxusobjekt. Er kann eine größere, für die Kindererziehung besser geeignete Wohnung für dieselbe Miete, die er momentan bezahlt (und die ja für das Objekt noch zu nedrig ist), finden.
