Erschließungskosten Grundstück

Wie verbindlich sind voraussichtliche Erschließungskosten für ein Grundstück (Erschließung von Gemeindestrassen)?
Als Beispiel: Wie geht man mit einer Differenz von dem voraussichtlichen Erschließungsbeitrag und dem tatsächlich in Rechnung gestellten Betrag in Höhe von + 25 % um, da eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostenpflichtig ist ?

Wie verbindlich sind voraussichtliche Erschließungskosten

Das geht doch schon aus der Formulierung hervor.