Unpersönliche Aussage als Beleidigung?

Guten Abend zusammen,

aufgrund eines gegebenen Anlasses frage ich mich, wie der folgende Sachverhalt zu bewerten ist:

Herr A. wohnt an einer verkehrsberuhigten Straße und hält aufgrund eines Unfalles mit Todesfolge in der selben des öfteren ein Plakat mit einer Aufschrift der Art „Raser sind doof!“, jedoch mit wechselnden Ausdrücken anstelle von „doof“, wenn er meint, dass Fahrzeuge zu schnell unterwegs sind. Dies macht er allerdings in der Weise, dass er das Plakat vom Bürgersteig aus gezielt den „Rasern“ entgegenstreckt.
Herr B. wurde das Plakat nun mehrfach gezeigt und ist hiervon genervt.
Kann Herr B. gegen Herrn A, etwa wegen Beleidigung, vorgehen? Gerade, da es in der Form einer unpersönlichen Ansprache erfolgt.
Ob Herr B. tatsächlich zu schnell war, soll nicht Bestandteil der Frage sein.

Da mich die Rechtmäßigkeit an einem solchen Fall interessiert, bin ich für eine Einschätzung der Lage dankbar.

Viele Grüße
Kai

halo,

Ob Herr B. tatsächlich zu schnell war, soll nicht Bestandteil
der Frage sein.

Tja…
aber darauf kommt es doch eigentlich genau an, oder nicht?

Und genau das möchtest Du ausklammern?

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

ich dachte, dass der Aspekt konkret nur eine moralische Rechtfertigung liefert. Immerhin gibt einem ein Verstoß gegen Regeln in den meißten Fällen nicht das Recht, eigenhändig für „Gerechtigkeit“ zu sorgen.

Falls Herr B. das geltende Tempolimit einhält und dennoch ein Plakat mit der Aufschrift „Raser sind doof“ gezeigt bekommt, so ist er im Grunde ja nicht angesprochen, bzw. könnte man dies als Zustimmung von Herrn A. zu Herrn B.s korrekten Verhalten im Straßenverkehr wahrnehmen, jedoch nicht unbedingt als persönliche Beleidigung.

Falls Herr B. zu schnell fährt, dann müsste er es im Grunde ja ertragen, als „Raser“ bezeichnet zu werden. Streitet er ab, zu schnell gefahren zu sein, dann gilt ja wieder der erste Fall (es gäbe keinen Grund sich zu beschweren).

Viele Grüße
Kai

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ich dachte, dass der Aspekt konkret nur eine moralische Rechtfertigung liefert. Immerhin gibt einem ein Verstoß gegen Regeln in den meißten Fällen nicht das Recht, eigenhändig für „Gerechtigkeit“ zu sorgen.

Was heißt das?
Ich sehe auch ständig irgendwelche Plakate vom Tierschutzverein, auf denen etwas wie „Tierversuche sind Mord!“ steht, manchmal bekomme ich sogar persönlich einen Flyer mit so einem Inhalt in die Pfoten gedrückt, das sehe ich aber nicht als ein Versuch der „Selbstjustiz“ sondern eher als einen Versuch, Solidarität für eine bessere Welt (aus Sicht des Aufmerksammachenden) zu erzeugen.

Als Mörder gebrandmarkt wird sich wohl kaum einer fühlen, der dies liest und es wäre auch keine falsche Anschuldigung an einen „Täter“, sondern ist lediglich subjektiver Ausdruck einer Weltsicht zu verstehen.

Wenn Herr B. ein derartiges Plakat liest und korrekt fährt, könnte es ja sein dass Herr A. einer Bürgerbewegung angehört, welche sich für Verkehrsberuhigung einsetzt und gerade Werbung macht …

Wenn Herr B. ein derartiges Plakat liest und inkorrekt fährt, könnte die obige Situation trotzdem noch stimmen.
Falls sie aber nicht stimmt und Herr A. gezielt versucht, Herr B. auf inkorrektes Verhalten hinweist, dann könnte man jetzt mal an Folgendes denken:

Eine Beleidigung ist dann gegeben, wenn eine bewußte Ehrverletzung des Opfers erfolgt.
In diesem Fall geht es um eine unpersönliche Tatsachenbehauptung.
Eine Beleidigung wäre sie nur dann, wenn sie „wider besseres Wissen“ erfolgt und nicht zutrifft.

Allerdings ist man im Sinne der StVO daran gebunden, sich an die Verkehrszeichen zu halten und sie entsprechend zu befolgen.
Wäre die Aussage „[Alle] Raser sind doof“ getroffen worden und hätte B durch sein Verhalten zuvor die Aussage „Ich bin ein Raser“ getroffen, so würde A. implizieren, dass B doof ist.
Damit würde der unpersönliche Fall persönlich.
Allerdings bedarf es hierzu zuerst der Feststellung, dass B. sich eindeutig als Raser klassifiziert, da er sonst nicht angesprochen würde.

„Doof“ ist gleichbedeutend mit intellektuell minderbemittelt.
A könnte argumentieren, dass A es als Zeichen „normaler Intelligenz“ sieht, den aktuellen Tachometerstand mit dem zuletzt gesehenen Verkehrszeichen abzugleichen und entsprechend seine Geschwindigkeit anzupassen.
A könnte desweiteren argumentieren, dass eine Person, welche zu dieser Leistung nicht imstande ist und sich demenstsprechend falsch verhält, entweder nicht mit KFZ am Straßenverkehr teilnehmen sollte ( = dann kein Raser sein kann ) oder tatsächlich intellektuell minderbemittelt ist ( = dann wäre „doof“ keine Beleidigung sondern eine möglicherweise ungeschickt ausgedrückte Tatsachenfeststellung ).

Ob der Richter dies akzeptiert steht noch auf einem anderen Blatt, aber wenn B in der Situation steht, entweder zuzugeben dass er gar nicht Autofahren sollte oder es gar keine Beleidigung war, dann wird das weitere Verfahren sicherlich lustig.

Ich denke gerade an den Fall der „konkludenten Beleidigung“: wenn das Opfer durch sein Verhalten einwilligt, Ziel einer Beleidigung zu werden, dann wird dieser Tatbestand nicht mehr strafbar.
Im vorliegenden Fall, wenn B aus der Vergangenheit eindeutig weiß, dass A Raser beleidigt, und dieses Verhalten trotzdem an den Tag legt, so ist dies unzweifelhaft eine konkludente Beleidigung: B provoziert die Beleidigung durch A, muss sich diese also gefallen lassen.
Es würde anders aussehen, wenn B sich korrekt verhält und von A dennoch beleidigt würde - dann wäre die Konkludenz nicht gegeben. Aber wenn B ein eindeutiges Verhalten an den Tag legt, auf welches die Beleidigung eine bekannte Reaktion ist, stimmt B diesem zu.

Gruß,
Michael

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‚Soldaten sind Mörder‘ …
… ist ein berühmtes Zität (ich Depp weiß nicht von wem). Vor wenigen Jahren wurde darüber höchstrichterlich entschieden, ob ein T-Shirt mit dieser Aufschrift eine Beleidigung der Soldaten darstellt.

Ich meine mich zu erinnern, dass es keine Beleidigung sei. Die Experten hier wissen das aber sicherlich - oder Google.

Dein Beispiel fällt m. E. in die gleiche Kategorie.

Viele Grüße,

Bombadil2

Wenn ich einen Starenkasten mit absichtlich überhöhter Geschwindigkeit und deutlich sichtbaren „Stinkefinger“ passiere, mache ich mich einer Beamtenbeleidigung schuldig, obwohl ich den auswertenden Mitarbeiter nicht persönlich kenne.

Ich glaube jedoch, daß man dummes Verhalten auch dumm nennen darf. Ein Raser ist halt ein blöder Verkehrsrüpel.

Ob jedoch hier die persönliche subjektive Beurteilung bei einer Begegnung einwandfrei ist, wage ich zu bezweifeln. Auch die Polizei darf nicht urteilen ohne eine Beweismessung.

Wenn ich einen Starenkasten mit absichtlich überhöhter
Geschwindigkeit und deutlich sichtbaren „Stinkefinger“
passiere, mache ich mich einer Beamtenbeleidigung schuldig,
obwohl ich den auswertenden Mitarbeiter nicht persönlich
kenne.

Kann garnicht sein, da es keine „Beamtenbeleidigung“ gibt.

Doch gibt’s!

Kann garnicht sein, da es keine „Beamtenbeleidigung“ gibt.

Natürlich gibt es das.
Der Begriff ist im deutschen Sprachgebrauch klar definiert.
Nur ist es kein gesonderter Straftatbestand.

Gruß,
Michael

Wie lautet denn die „klare“ Definition? Ein Beamter wird beleidigt? Ein Beamter wird im Dienst beleidigt? Ein Beamter wird mit Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit beleidigt?

So gesehen gibt es natürlich auch Großmutterbeleidigung, Schwangerenbeleidigung, Säuglingsbeleidigung, Schuhmacherbeleidigung, …

Levay
(welcher der Ansicht ist, dass es keine „Beamtenbeleidiung“ gibt)

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Frag du den duden!

Wie lautet denn die „klare“ Definition?

Laut Duden: „Beamtenbeleidigung, die: Beleidigung einer Beamtin, eines Beamten im Dienst.“
http://www.duden.de/definition/beamtenbeleidigung

So gesehen gibt es natürlich auch Großmutterbeleidigung, Schwangerenbeleidigung, Säuglingsbeleidigung, Schuhmacherbeleidigung, …

Dann zeig’ mir einen dieser Begriffe im Duden!
Wie gesagt, meine Aussage war dass der Begriff in der deutschen Sprache klar definiert ist - aber das steht und fällt nadürlisch tamitt, dazz mah dä Duden aktsebtiaht!

Gruß,
Michael
… der sich manchmal fragt, warum Leute formale Definitionen leugnen oder ins Lächerliche ziehen müssen …

Levay
(welcher der Ansicht ist, dass es keine „Beamtenbeleidiung“ gibt)

… weil er keinen Duden hat?

… ist ein berühmtes Zität (ich Depp weiß nicht von wem). Vor
wenigen Jahren wurde darüber höchstrichterlich entschieden, ob
ein T-Shirt mit dieser Aufschrift eine Beleidigung der
Soldaten darstellt.

Ich meine mich zu erinnern, dass es keine Beleidigung sei. Die
Experten hier wissen das aber sicherlich - oder Google.

dabei ist zu unterscheiden, ob die personengesamtheit beleidigt werden soll oder eine einzelperson unter kollektivbezeichnung.

im letzten fall ist eine beleidigung möglich, wenn es sich um einen abgrenzbaren personenkreis handelt.

bei „soldaten sind mörder“ (tucholsky-zitat) ist das zu verneinen. geht es dagegen um „soldaten der bundeswehr sind mörder“ kann man auch anders entscheiden.

bei der beleidigung einer personengesamtheit muss es sich um eine vereinigung handeln, die einen sozialen zweck verfolgt (z.b. karitas/bundeswehr) und die einen einheitlichen willen (meist durch vorstand o.ä.) bilden kann.

Hallo!

Dann zeig’ mir einen dieser Begriffe im Duden!

Der Duden enthält einen Bruchteil des deutschen Wortschatzes. Daß ein Wort im Duden zu finden ist, beweist nur, daß er häufiger verwendet wird als andere - er wird dadurch nicht „mehr existent“ oder „klarer definiert“. Zumal der Duden keine Begriffe definiert, sondern nur Definitionen aufzeichnet.

Wie gesagt, meine Aussage war dass der Begriff in der
deutschen Sprache klar definiert ist

Nicht mehr oder weniger klar definiert als Großmutterbeleidigung, Schwangerenbeleidigung, Säuglingsbeleidigung, Schuhmacherbeleidigung. Oder Pabstbeleidigung, Kanzlerbeleidigung, Ministerbeleidigung.

  • aber das steht und
    fällt nadürlisch tamitt, dazz mah dä Duden aktsebtiaht!

Als einen Ausschnitt der deutschen Sprache. Aber die deutsche Sprache ist mehr als das, was im Duden steht. Eine Argumentation darauf aufzubauen, daß ein Wort im Duden verzeichnet ist und ein anderes nicht, ist Unsinn.

Gruß,
Max

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… der sich manchmal fragt, warum Leute formale
Definitionen leugnen oder ins Lächerliche ziehen müssen

Natürliche Sprache ist (im Gegensatz zu formalen Sprachen wie Programmiersprachen) nicht formal definiert. Auch besitzt der Duden keinerlei ursächliche Definitionsgewalt, sondern er dokumentiert den beobachteten Sprachgebrauch und versucht, die Bedeutungen der Worte in Definitionen zu fassen.

Was Levay sagen wollte: es gibt im deutschen Recht keinen gesonderten Begriff der „Beamtenbeleidigung“. Und rein natürlichsprachlich betrachtet ist er - genau wie Großmutterbeleidigung und Co - aus den Wortbildungsbestandteilen heraus interpretierbar.

Grüße,
Sebastian

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Mir erklärte 'mal ein Jurist, dass es erst als Beleidigung anzufechten geht, wenn sie bewusst und direkt erkennbar auf eine bestimmte Person zu erkennen ist.

So in etwa: Person A spricht die Beleidigung an Person B direkt oder sogar mit Namen indirekt aus ( auch schriftlich ).

Wird eine Beleidigung in der 3.Person ausgesprochen, also indirekt, hört sich das so an: Hier im Raum gibt es einen Raser oder ein A…loch.

Das kann nun kein Richter eindeutig als eine direkte Beleidigung deuten, sondern eher als freie Meinung.

Mir erklärte 'mal ein Jurist, dass es erst als Beleidigung
anzufechten geht, wenn sie bewusst und direkt erkennbar auf
eine bestimmte Person zu erkennen ist.

Wer war das, Matlock?

So in etwa: Person A spricht die Beleidigung an Person B
direkt oder sogar mit Namen indirekt aus ( auch schriftlich ).

Wird eine Beleidigung in der 3.Person ausgesprochen, also
indirekt, hört sich das so an: Hier im Raum gibt es einen
Raser oder ein A…loch.

Das kann nun kein Richter eindeutig als eine direkte
Beleidigung deuten, sondern eher als freie Meinung.

Was einfach nur völliger Unsinn ist, zumal sich Beleidigung und Meinungsäußerung nicht ausschließen (aber das wäre jetzt zu umfangreich, um es zu erklären).

Gruß
Dea