Folgendes Problem: Ich musste einem ehemaligen Auftraggeber einen Mahnbescheid ins Haus schicken, da dieser zahlungsunwillig ist. Offenbar hat er nicht nur mich zum Feind, den kürzlich ist sein Email-Account mit einem sog. „Mailbombing“ angegriffen worden, ausserdem sind gefakte Mails an hunderte seiner Kunden gegangen, was einen Schwund der Kundschaft zur Folge hatte.
Die Firma hat mir ganz klar zu verstehen gegeben, dass man mich verdächtigt und Strafantrag stellen wird. Heute hatte ich dann eine Nachricht des Rechtsanwaltes auf dem AB, der mir mitteilte, dass Strafantrag gestellt wurde. Daraufhin habe ich den Geschäftsführer angerufen, der dies bestätigte und mir mitteilte, dass mir nun wohl eine Hausdurchsuchung bevorsteht.
Fragen:
Ist es so einfach, auf eine Verdächtigung hin, eine Durchsuchung zu erlassen?
Mein Office-Paket ist vom Nachbarn, also strenggenommen illegal. Sollte ich nun vorsichtshalber meine Platte löschen?
Ist es angebracht, mit gleichen Waffen zurück zu schiessen (evtl. anonyme Anzeige), denn in der Firma wird in grossem Rahmen Einzelplatz-Software auf mehr als 10 Stationen verwendet?
Hallo, Thomas!
Ich hab zwar überhaupt keine Ahnung, wie die rechtliche Seite aussieht, da müßten andere dir antworten. Abes es irritiert mich doch, daß dir die Hausdurchsuchung vorher angekündigt wird. Denn jetzt kannst du dich ja darauf vorbereiten und alles, was dich verdächtig macht, vernichten. Kann es sein, daß der Mensch nur drohen will?
Wie gesagt - ich bin absoluter Laie.
Trotzdem viel Glück, daß du dein Geld bekommst und keine Strafanzeige…
Grüßlis,
Sams
Also, die Strafanzeige ist tatsächlich gestellt, das mit der Durchsuchung hat er wohl erstmal gesagt, um mir ein nettes Wochenende zu bereiten. Die Frage ist ja, ob die Durchsuchung aufgrund eines blossen Verdachtes möglich ist? Fänd ich schon ganz schön heftig.
Heute hatte ich
dann eine Nachricht des Rechtsanwaltes auf dem AB, der mir
mitteilte, dass Strafantrag gestellt wurde.
Welcher Rechtsanwalt? Dein eigener oder der dieser Firma?
Daraufhin habe ich den Geschäftsführer
der anderen Firma?
angerufen, der dies bestätigte und mir
mitteilte, dass mir nun wohl eine Hausdurchsuchung bevorsteht.
naja, was der sagt würde ich dann nicht unbedingt glauben
Fragen:
Ist es so einfach, auf eine Verdächtigung hin, eine
Durchsuchung zu erlassen?
Wessen Veranlassung? Weder der gegnerische Rechtsanwalt noch dessen Mandanten können eine Durchsuchung veranlassen.
Es gibt Sachverhalte, da kann die Polizei (in ihrer Eigenschaft als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) eine Durchsuchung auch ohne richterliche Entscheidung vornehmen, das ist der Fall bei der sog. „Gefahr im Verzuge“. Allerdings geschieht so etwas als Anschlußmaßnahme bei einer Anzeigenerstattung. Wobei hierbei auch maßgeblich ist, um was für eine Straftat es sich handelt. I. d. R. kriegt davon aber weder Anzeigenerstatter noch Tatverdächtiger etwas mit, eben um die Vernichtung von Beweismittel zu verhindern oder das sich der Tatverdächtige absetzt. In Deinem Fall würde ich sagen ist das mit der Durchsuchung nur eine Finte, sonst wäre die Polize schon dagewesen. Allerdings besteht immer noch die Möglichkeit, dass sie (die Polizei) eines Tages mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß vor der Tür steht und Dir die Bude auf den Kopf stellt.
Mein Office-Paket ist vom Nachbarn, also strenggenommen
illegal. Sollte ich nun vorsichtshalber meine Platte löschen?
Willst Du sie jetzt nur löschen, weil du eine nicht lizensierte Software drauf hast? Mußt Du wissen. Wenn Du aber noch andere Dinge draufhast und je nachdem wie schwerwiegend die ganze Geschichte ist, kann es sein, dass man den PC sicherstellt und kriminaltechnisch untersuchen läßt (falls bei Dir tatsächlich eine Durchsuchung stattfindet) und die können noch Daten von der Festplatte auslesen, selbst wenn sie geputzt wurde.
Ist es angebracht, mit gleichen Waffen zurück zu schiessen
(evtl. anonyme Anzeige), denn in der Firma wird in grossem
Rahmen Einzelplatz-Software auf mehr als 10 Stationen
verwendet?
Also wenn Dir da wirklich etwas droht, steht es einem frei, sich auch zu wehren. Nur sollten Deine Vorwürfe auch angebracht und nutzbar sein.
Hi,
der Rechtsanwalt deines Gegners wird keine Strafanzeige gegen dich konkret eingereicht haben, sondern wahrscheinlich gegen unbekannt. Wenn er dich anzeigt, ohne Beweise oder konkrete Indizien zu haben, könnte er sich selbst strafbar machen.
Bei einer Anzeige gegen unbekannt wird die Staatsanwaltschaft zunächst einmal ermitteln und bei Straftaten im oder übers Internet versuchen, über den elektronischen Weg auf den Verursacher zu kommen.
Eine Anzeige reicht bei weitem nicht aus, Hausdurchsuchungen bei Bürgern zu veranlassen. Die verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte lassen dies nicht zu.
Erst bei einem konkreten Tatverdacht wird ein Richter bereit sein, einen Durchsuchungsbeschluß zu erlassen, der den Staatsanwalt berechtigt, eine Hausdurchsuchung vorzunehmen.
Gefahr in Verzug ist ohnehin nicht begründbar, da die Angelegenheit bereits vor einigen Tagen geschah und seither soviel Zeit verblieben ist, Beweise zu vernichten oder beiseite zu schaffen, dass es keinen Sinn macht zu durchsuchen, ohne einen richterlichen Beschluß zu haben.
Gruß,
francesco