Hallo,
ich hab einen Titel (Urteil/im Okt.)gegen eine GmbH seit Nov 2000 ist der auch rechtskräftig. Im Dez. hat mein Anwalt das Urteil zum Gericht geschickt damit der Betrag über GV eingezogen wird,ich glaub das geht über die GV-Verteilerstelle.
Nun Gut, einen Monat später also Jan. kommt unser Antrag auf Vollstreckung zurück, mit dem Hinweis der Antrag sei noch nicht komplett eingereicht ,da fehlt noch was.
Ein Brief meines Anwalts am folgenden Tag mit der Bitte die Unterlagen doch mal genauer durchzusehen.(Was arbeiten bei Gericht für Leute?)
So, und nun ist seitdem wieder ein Monat (also seit Urteilsprechung immerhin 4,5 Mon)vergangen und ich hab weder meine Kohle noch irgend ein Hinweis das versucht wurde zu pfänden ,oder ähnliches.
Meine Frage: Ist das normal ,oder gibt das irgendwo eine Stelle um sich zu beschweren? Die GV schlampen und ich muss drunter leiden.
Mein Anwalt sagt das kann dauern (seine Kohle ist das ja auch nicht)
Die Zeit drängt, mein Schuldner ist eine GmbH und die Leute kommen nicht in Schweiß,ich versteh das nicht.
Muss ich tatsächlich untätig zusehen wie mein Urteil langsam wertlos wird?
So, und nun ist seitdem wieder ein Monat (also seit
Urteilsprechung immerhin 4,5 Mon)vergangen und ich hab weder
meine Kohle noch irgend ein Hinweis das versucht wurde zu
pfänden ,oder ähnliches.
Und ich laufe bereits seit über 3 Jahren meinem Geld nach.
Meine Frage: Ist das normal ,oder gibt das irgendwo eine
Stelle um sich zu beschweren? Die GV schlampen und ich muss
drunter leiden.
Mein Anwalt sagt das kann dauern (seine Kohle ist das ja auch
nicht)
Dein Anwalt hat Recht, das kann sehr lange dauern. Die GV schlampen keinesfalls, sondern haben ganz einfach zuviel zu tun.
Die Zeit drängt, mein Schuldner ist eine GmbH und die Leute
kommen nicht in Schweiß,ich versteh das nicht.
Warum sollten Sie denn ? Wenns eine GmbH ist machen die halt Konkurs und die Sache hat sich. Auch wenn ein GV vor der Tür steht kann man der Pfändung immer noch widersprechen und der GV muß wieder abziehen. Dann kriegst du Bescheid und kannst ggf. einen Gerichtsbeschluß erwirken (was auch wieder dauert und dauert …).
Muss ich tatsächlich untätig zusehen wie mein Urteil langsam
wertlos wird?
Es gibt eine elegante Möglichkeit, daß Du an Dein Geld kommst, die ist aber von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Das Prinzip heißt „Verrechnung“. Wenn’s geht, erteile der Gmbh einen Auftrag oder bestelle Waren (die Du brauchen kannst), wickle das Geschäft, wenn nötig, über einen Dritten (=Freund, dem Du Deinen Anspruch abtrittst) ab, und präsentiere der Gmbh, wenn sie ihre Rechnung legt, Deinen Anspruch gegen sie und verrechne (!).
Die können nicht´s dagegen tun. Soll sogar bei bereits verjährten Forderungen funktionieren.
Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
wenn du es so eilig hast, dein Geld zu bekommen, warum hat dein Anwalt das Urteil erst im Dezember zum Gericht geschickt, obwohl es bereits im November rechtskräftig war?
Du kannst im übrigen die Sache beschleunigen, wenn du dich selbst bemühst.
Der Titel mit dem Zwangsvollstreckungsauftrag muß nicht an ein Gericht geschickt werden. Dort sitzen nur die Gerichtsleute und verteilen die Eingänge an die Gerichtsvollzieher. Das dauert dann.
Schneller geht es, wenn du mit dem Titel und deinem Vollstreckungsauftrag direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher gehst, un mit ihm auch, wenn möglich, Vollstreckungstermine vereinbarst.
Du kannst sogar mit dem Gerichtsvollzieher zusammen zu deinem Schuldner marschieren.
Den für deinen Schuldner zuständigen Gerichtsvollzieher erfährst du bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des betreffenden Amtsgerichtes.
gruß,
Francesco
Es gibt eine elegante Möglichkeit, daß Du an Dein Geld kommst,
die ist aber von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Das
Prinzip heißt „Verrechnung“. Wenn’s geht, erteile der Gmbh
einen Auftrag oder bestelle Waren (die Du brauchen kannst),
wickle das Geschäft, wenn nötig, über einen Dritten (=Freund,
dem Du Deinen Anspruch abtrittst) ab, und präsentiere der
Gmbh, wenn sie ihre Rechnung legt, Deinen Anspruch gegen sie
und verrechne (!).
Die können nicht´s dagegen tun. Soll sogar bei bereits
verjährten Forderungen funktionieren.
Ich würde mir auf jeden Fall die AGB genau durchlesen. IdR ist eine Aufrechnung in den AGB ausgeschlossen. Dann kann es durchaus sein, dass gegen Dich, trotz eigenen Forderungen ein Titel erstritten und vollstreckt wird.
Ich würde mir auf jeden Fall die AGB genau durchlesen. IdR ist
eine Aufrechnung in den AGB ausgeschlossen. Dann kann es
durchaus sein, dass gegen Dich, trotz eigenen Forderungen ein
Titel erstritten und vollstreckt wird.
Gruß
Matthias
Kann es sein, daß solche Klauseln in AGB’s unwirksam sein können ?
Im Insolvenzfall gibt’s mit Aufrechnung sicherlich ein Problem, denn da werden alle Forderungen (der Firma) „eingetrieben“ und die Gläubiger mit Quote befriedigt. Da halte ich Aufrechnung für nicht möglich.