Zweifelhafte Inkasso Forderung

Hallo zusammen

Wie aus der Überschrift zu erkennen geht es um einen Brief eines Inkasso Büro’s
Ursprüngliche Forderung eines Zusatz - Telekomdienstes mit Kostenpflichtiger Nummer 6,25 Euro .
Aktuelle Forderung 101,33 Euro .
Die Betreffende Person hat alle Telekomrechnungen seit Einzug in diese Wohnung überprüft , dort ist weder eine Fehlbuchung , noch ein offener Betrag festzustellen .
Laut recherchen , geht es um eine Auskunftsleistung aus dem November 08 , das ist aber in keinster weise per Abrechnung nachvollziehbar .

In Klartext , ein Inkasso Büro versucht eine Forderung nach 1 Jahr !!! einzutreiben , von der es nie eine Rechnung gab und droht , wenn das nicht bezahlt wird , mit negativen Shufa Eintrag .

Dazu zu vermerken ist , das die betreffende Person Internet Anschluss hat und nur die Grundgebühr der Telekom bezahlt , ansonsten für alles andere eine Flat eines anderen Anbieters besitzt , sowie das diese Person keine Auskunft anruft , da selbiges auch im Internet unter www.Telefonbuch.de nachzulesen ist .

manchmal muss ich mit meinen Rechtskenntnissen passen .

Muss eine Firma keinen Handfesten Nachweis erbringen um ein Inkasso Büro zu beauftragen , beispielweise den Nachweis der Rechnungsstellung ?

Darf man nach einem Jahr aus 6,25 Euro jetzt 101,33 fordern , wenn man weder Rechnung , Erinnerung , Mahnung , Zahlungsaufforderung oder dergleichen bekommen hat ?

im vorraus besten Dank für einen Rat

man will ja nicht für jeden Quersitzenden Pfurz einen Rechtsanwaltr beauftragen

Toni

In Klartext , ein Inkasso Büro versucht eine Forderung nach 1
Jahr !!! einzutreiben , von der es nie eine Rechnung gab und
droht , wenn das nicht bezahlt wird , mit negativen Shufa
Eintrag .

Wer eine Forderung erhebt, muss die auch belegen können. Wenn nicht, kann er sie schlecht beitreiben.

Muss eine Firma keinen Handfesten Nachweis erbringen um ein
Inkasso Büro zu beauftragen , beispielweise den Nachweis der
Rechnungsstellung ?

Nö, ein Inkassobüro kann auch einfach auf Weisung eines Dritten tätig werden. Sie glauben einfach der Angabe des Aufraggebers. Allerdings würde ein seriöses Unternehmen eine Forderungsgrundlage verlangen.

Darf man nach einem Jahr aus 6,25 Euro jetzt 101,33 fordern ,
wenn man weder Rechnung , Erinnerung , Mahnung ,
Zahlungsaufforderung oder dergleichen bekommen hat ?

Ja. Fordern kann man viel. Ich fordere auch von meinem Arbeitgeber immer wieder mehr Geld, aber er gibt es mir einfach nicht.

man will ja nicht für jeden Quersitzenden Pfurz einen
Rechtsanwaltr beauftragen

Ich würde in so einem Fall eher zu einem Mediziner gehen. Einen Rechtsanwalt würde ich bei Rechtsproblemem beauftragen.

Gruss

Iru

Hallo

Ursprüngliche Forderung eines Zusatz - Telekomdienstes mit
Kostenpflichtiger Nummer 6,25 Euro .
Aktuelle Forderung 101,33 Euro .
Die Betreffende Person hat alle Telekomrechnungen seit Einzug
in diese Wohnung überprüft , dort ist weder eine Fehlbuchung ,
noch ein offener Betrag festzustellen .
Laut recherchen , geht es um eine Auskunftsleistung aus dem
November 08 , das ist aber in keinster weise per Abrechnung
nachvollziehbar .

z.Zt. versuchen, nennen wir sie einmal Trickbetrüger, mit kleinen Beträgen, die Teilweise schon bis zu drei Jahren zurückliegen, meist so um die 5 Euro plus Mahnkosten, Postzustellgebühren und und und vorzugsweise von älteren Mitbürgern einzufordern.

In Klartext , ein Inkasso Büro versucht eine Forderung nach 1
Jahr !!! einzutreiben , von der es nie eine Rechnung gab und
droht , wenn das nicht bezahlt wird , mit negativen Shufa
Eintrag .

Drohen und Einschüchtern sind natürlich gängige Praxis in so einem Fall.
Wenn dadurch erreicht wird, das nur 1 Prozent der Angemahnten 100 Euro oder mehr, ohne wenn und aber überweist, ist das Ziel der Übung doch schon erreicht, da vermutlich derzeit tausende dieser Briefchen unterwegs sein dürften.

Wenn alles bezahlt ist, kann ja keine noch so geringe Forderung offen sein. Noch besser wenn man die Belege und Rechnungen noch nachweisen kann.

Darf man nach einem Jahr aus 6,25 Euro jetzt 101,33 fordern ,
wenn man weder Rechnung , Erinnerung , Mahnung ,
Zahlungsaufforderung oder dergleichen bekommen hat ?

Wie Irubis schon geschrieben hat kann man viel fordern, wahrscheinlich wäre aber die T-com in der Lage erst einmal selbst Mahnungen zu schicken, bevor sie einem braven Kunden ein Inkasso an den Hals hetzt.

grüsse borthi

Es gibt verschiedene Verjährungsfristen für Rechnungen. Klar, ist Eine raus, kann die Mahnung eine lange Frist nach sich ziehen.

Da es verschiedene Verjährungen gibt, muss man sich diese individuell heraussuchen.

Ist eine Rechnung aber zu lange in Erwartung, ist sie nicht mehr einzuklagen.

Hallo,

Es gibt verschiedene Verjährungsfristen für Rechnungen. Klar,
ist Eine raus, kann die Mahnung eine lange Frist nach sich
ziehen.

Kannst Du grad mal erklären, inwiefern eine Mahnung etwas mit der Verjährungsfrist zu tun hat?

Da es verschiedene Verjährungen gibt, muss man sich diese
individuell heraussuchen.

Ah so. Pauls Rechnungen verjähren anders als die von Petra?

Ist eine Rechnung aber zu lange in Erwartung, ist sie nicht
mehr einzuklagen.

Das ist Unsinn.

Gruß
loderunner (ianal)

Es gibt verschiedene Verjährungsfristen für Rechnungen.

Ich glaube eher, es gibt verschiedene Verjährungsvorschriften für Ansprüche.

Klar,
ist Eine raus, kann die Mahnung eine lange Frist nach sich
ziehen.

Kannst Du den Satz bitte noch mal erklären.

Da es verschiedene Verjährungen gibt, muss man sich diese
individuell heraussuchen.

Das ist nun mal ne wirklich gute Idee. Wenn mir eine Frist nicht passt, dann suche ich mir halt ne andere aus. Was also jetzt bedeutet, dass der Gesetzgeber nur deswegen unterschiedliche Verjährungsfristen geregelt hat, damit der Anspruchsteller mehr Auswahl hat, welche er nehmen möchte?

Ist eine Rechnung aber zu lange in Erwartung, ist sie nicht
mehr einzuklagen.

Was ist eine „Rechnung in Erwartung“?