Als gläubiger beim mahnbescheid m.gebühren zahlen?

Guten Tag,

mal angenommen es wird ein mahnantrag gestellt, weil geld nicht zurückgezahlt wurde.dann kommt ein brief vom amtsgericht wo drinsteht, dass man dem gericht/landesjustizkasse 23 euro zahlen soll.
Gerichtsgebühr würde das genannt werden. wenn dieses geld nicht gezahlt wird dann wird das verfahren nicht fortgeführt, das ist klar.

meine frage: kann man dieses geld vom schuldner wieder einfordern? müsste man dafür nochmal eine mahnung(oder ähnliches) rausschicken, oder würde man dieses geld dann automatisch noch bekommen ersetzt bekommen??

meine meinung war bisher, dass der schuldner alle kosten aufgebrummt bekommt und dem gläubiger gar keine kosten entstehen. oder liegt letztendlich ein bearbeitungsfehler vor, was ich aber bei unserem schönen deutschen bürokratischem geordnetem system kaum glaube…?

Vielen dank schonmal
grüße Simon

Hallo,

mal angenommen es wird ein mahnantrag gestellt, weil geld
nicht zurückgezahlt wurde.dann kommt ein brief vom amtsgericht
wo drinsteht, dass man dem gericht/landesjustizkasse 23 euro
zahlen soll.
meine frage: kann man dieses geld vom schuldner wieder
einfordern?

das wird vom mahngericht gleich auf die Forderung draufgeschlagen. Der Schuldner bekommt also einen Mahnbescheid über die Forderung, zzgl. dieser Kosten zzgl. ggf. fälliger und geltendgemachter Verzugszinsen.

Gruß

S.J.

Guten Abend!

meine frage: kann man dieses geld vom schuldner wieder
einfordern? müsste man dafür nochmal eine mahnung(oder
ähnliches) rausschicken,

Wie Steve Jobs schon richtig anmerkte: Das steht im Mahnbescheid mit drin. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, kommen übrigens noch mindestens 52 Euro hinzu.

oder würde man dieses geld dann
automatisch noch bekommen ersetzt bekommen??

Das weiß Gott allein.

meine meinung war bisher, dass der schuldner alle kosten
aufgebrummt bekommt und dem gläubiger gar keine kosten
entstehen. oder liegt letztendlich ein bearbeitungsfehler vor,
was ich aber bei unserem schönen deutschen bürokratischem
geordnetem system kaum glaube…?

In diesem schönen System gilt der Grundsatz: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Das Gericht erlässt den Mahnbescheid ohne vorherige Prüfung ob a) die Schuld besteht und b) der Schuldner zahlungsfähig ist. Dieses Risiko trägt der Gläubiger und nicht die Staatskasse, was ich als gelegentlicher Steuerzahler wirklich schön geordnet finde.

Selbst in einem authentischen Gerichtsmahnverfahren, weiß ich 100 prozentig, dass die gerichtlichem Mahnkosten ignoriert werden dürfen ! Zumindest bei wirtschaftlich schlechten Verhältnissen.

Wie, die gerichtlichen Kosten dürfen ignoriert werden? Wer darf die denn ignorieren?

Selbst in einem authentischen Gerichtsmahnverfahren, weiß ich
100 prozentig, dass die gerichtlichem Mahnkosten ignoriert
werden dürfen ! Zumindest bei wirtschaftlich schlechten
Verhältnissen.

So so. Laut Deiner Aussage, darf man also, nur weil man klamm ist, einfach nicht zahlen und die Kosten für die Geldeintreibung hat der Gläubiger zu zahlen.

Das wäre ja noch schöner. Dann würde ja keiner mehr zahlen und denen, die sowieso schon hoffnungslos überschuldet sind, wäre Tür und Tor geöffnet weiter auf Kosten anderer zu leben.

Aber da Du das ja „100 prozentig weißt“ wirst Du uns sicher auch Quellen nennen können, wo das genau geregelt ist.

Gruß

S.J.

Und sonst so? Was macht die Gattin, das Auto, der Rasen?
Morgen wieder lustig?

Gruß

MM

Hallo,
Danke für die Antworten, aber ich glaube ich hab mich bisschen umständlich ausedrückt;ich meinte eher den Fall:
Der Schuldner muss die 23 euro gerichtsgebühr (oder wofür das auch ist) zahlen, aber der Gläubiger bekommt ebenso eine Rechnung über die 23 euro.
Ist sowas normal?
Ich vermute, dass das Verfahren sowieso eingestellt wird, wenn der Gläubiger diese Gebühr nicht zahlt, aber ich möchte wissen ob das immer so gemacht wird, weil ich davon bisher noch nie gehört habe…

Danke, Grüße

Hallo!

Danke für die Antworten, aber ich glaube ich hab mich bisschen
umständlich ausedrückt

Ich habe Dich aber trotzdem genau verstanden.

Der Schuldner muss die 23 euro gerichtsgebühr (oder wofür das
auch ist) zahlen, aber der Gläubiger bekommt ebenso eine
Rechnung über die 23 euro.

Nicht „ebenso“, die Rechnung bekommt nur der Gläubiger. Der Schuldner muss dem Gläubiger die 23 Euro ersetzen.

Ist sowas normal?

Aber sowas von! Es ist auch gerecht.

Ich vermute, dass das Verfahren sowieso eingestellt wird, wenn
der Gläubiger diese Gebühr nicht zahlt

Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt und der Gläubiger keinen Vollstreckungsbescheid beantragt, dann passiert erst mal gar nichts und nach sechs Monaten verliert der Mahnbescheid seine Wirkung. Das ändert aber nichts daran, dass der Gläubiger der Gerichtskasse die 23 Euro schuldet. Zahlt er diese Gerichtskosten nicht, passiert folgendes: Nach vier Wochen bekommt er eine Mahnung, nach weiteren vier Wochen eine Vollstreckungsandrohung und irgendwann merkt er dann plötzlich, dass sich die Oberjustizkasse an seinem Konto bedient hat, welches er beim Mahnbescheidsantrag angegeben hatte.

aber ich möchte wissen
ob das immer so gemacht wird

Wie gesagt, es ist ein uraltes Prinzip: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch.